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Datum: 11.06.2018

Neue Trinkwasserverordnung 2018 folgt Ortenauer Weg für Privatbrunnen

Mit der seit Januar 2018 geltenden Trinkwasserverordnung für sogenannte Eigenwasserversorgungsanlagen hat der Bundesgesetzgeber den bereits seit 2015 vom Ortenaukreis praktizierten Ortenauer Weg aufgegriffen. Nach der vom Landratsamt entwickelten Vorgehensweise wird die umfassende Untersuchung von Trinkwasser aus privaten Brunnenanlagen, das auch von Dritten wie etwa in Mietwohnungen, Ferienwohnungen und Gaststätten genutzt wird, auf einen Turnus von drei Jahren festgesetzt. Die jährliche Routineuntersuchung mit Schwerpunkt auf den mikrobiologischen Parametern bleibt bestehen. Dies bedeutet für die über 900 betroffenen Betreiber solcher Anlagen im Ortenaukreis eine deutliche finanzielle Entlastung. Durch die bundesrechtliche Regelung ist dies jetzt auf Dauer gesichert.

„Dass der Bund den von uns eingeschlagenen, pragmatischen Weg geht, bestärkt uns darin, im Sinne unserer Standortklausel die Beurteilungs- und Ermessensspielräume im Interesse des Standortes Ortenau weiterhin konsequent auszuschöpfen, Verfahrensabläufe ständig zu überprüfen und zum Nutzen der Bürger und Unternehmen im Ortenaukreis weiter zu optimieren,“ so Landrat Frank Scherer.

Auch die Betreiber der rund 3.500 Eigenwasserversorgungsanlagen ohne Abgabe an Dritte, d.h. ausschließlich zur privaten Nutzung, profitieren von der neuen Regelung. Sowohl die umfassende Untersuchung als auch die Routineuntersuchung haben einen deutlich geringeren Parameterumfang. Zudem wird bei diesen Anlagen der Turnus der umfassenden Untersuchung von drei auf fünf Jahre ausgeweitet.

Nähere Informationen zur aktuellen Trinkwasserverordnung finden Interessierte auf der Internetseite des Ortenaukreises unter dem Suchwort „Trinkwasserüberwachung“.