Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Neue Regelung für Großraum- und Schwertransporte

In dieser Woche wird erstmals im Ortenaukreis ein Schwertransport auf Fahrt gehen, der nicht von der Polizei sondern von Spezialfahrzeugen einer Privatfirma begleitet wird.  

Auf der Pilotstrecke von der Anschlussstelle Offenburg der A5 über die Landesstraßen L 98 und L 75 bis in die Industriestraße nach Kehl-Goldscheuer wird so die Umsetzung einer neuen Regelung getestet. Sie erlaubt, dass Schwertransporte künftig im Regelfall nicht von der Polizei sondern von sogenannten „Verwaltungshelfern“ begleitet werden, die die Begleitfahrzeuge steuern und für die sichere Fahrt nach den von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Vorgaben verantwortlich sind.  

Die privat begleiteten Schwertransporte sind an Begleitfahrzeugen der neuesten Generation, den sogenannten „BF 4- Fahrzeugen“, zu erkennen. Auffällig sind der gelbe Farbanstrich und der besondere Aufbau auf dem Dach, der in alle Richtungen Verkehrszeichen darstellen kann.  

Das Land Baden-Württemberg hatte Anfang November 2017 einen einjährigen Pilotversuch zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Privatunternehmen gestartet und die Pilotstrecke im Ortenaukreis ausgewählt. Fachkräfte der Offenburger Polizei und der Straßenverkehrsämter des Ortenaukreises, der Stadt Offenburg und der Stadt Kehl haben diese erste Testfahrt gemeinsam geplant. Franz Benz, der Leiter der KFZ-Zulassungsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis erklärt: „An die Zuverlässigkeit der Unternehmen werden hohe Anforderungen gestellt. Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde prüfen in Zusammenarbeit mit der Polizei, ob die Bewerber geeignet sind, und weisen sie in die Strecke ein. Die Begleiter haben keine Entscheidungsbefugnis; treten Probleme während des Transportes auf, müssen sie die Polizei hinzuziehen.“ 

„Die neue Regelung hat viele Vorteile“, so Klaus-Peter Busam, Leiter der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis, „sie wird nicht nur die Polizei entlasten, sondern auch die Flexibilität und Planungssicherheit für die Unternehmen erhöhen, weil in Zukunft vereinbarte Ablaufpläne zeitgenau umgesetzt werden können, ohne dass etwa ein dringender Polizeieinsatz dazwischen kommt. Durch die Verlagerung der Transporte in die Nacht verbessert sich außerdem die allgemeine Verkehrssituation.“  

Während des Pilotjahres werden voraussichtlich noch weitere Teststrecken im Ortenaukreis festgelegt werden, bevor das Land die gesetzliche Regelung flächendeckend umsetzt.