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Datum: 16.12.2019

Netzwerktreffen Integration im Ortenaukreis
Information und Austausch über Zuwanderungssituation, neue Gesetze und Sprachförderung  

Rund 60 Netzwerkmitglieder aus den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, aus der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe sowie von den freien Wohlfahrtsverbänden und Bildungsträgern kamen Ende November ins Landratsamt zum Herbsttreffen des Kommunalen Netzwerks Integration im Ortenaukreis. Eingeladen hatte das Migrationsamt, um über die aktuelle Situation der Zuwanderung und Integration zu informieren, neue gesetzliche Regelungen vorzustellen und sich mit den Partnern auszutauschen.

 

„Der Trend, dass sich die Zahl der Asylbewerber auf einem ähnlichen Niveau wie vor 2015 einpendelt, hat sich bislang fortgesetzt“, berichtete Amtsleiterin Alexandra Roth. Die Gemeinschaftsunterkünfte im Ortenaukreis konnten auf sechs Standorte weiter reduziert werden. Aktuell leben dort insgesamt 750 Personen. Roth zufolge stammt etwa ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner aus Nigeria, gefolgt von Irakern, Iranern und Türken. Familien bilden mit über 70 Prozent den Großteil der hier lebenden Geflüchteten, etwa jeder Vierte ist alleinstehend. Über die Hälfte der Personen ist unter 25 Jahre alt, etwa ein Drittel bis 35 Jahre, Ältere machen 15 Prozent aus. Entsprechend zurückgegangen sei auch die Anzahl der Geflüchteten, die in Anschlussunterbringung den Städten und Gemeinden zugewiesen wurden, etwa 400 Personen von Januar bis Oktober 2019, ergänzte Roth.

Philipp Mattmüller, Sachgebietsleiter für Asylbewerberleistungen, stellte die ab 2020 geltenden Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vor und erläuterte die Auswirkungen der erhöhten Regelbedarfssätze auf die jeweiligen Gruppen von Leistungsbeziehern sowie die neuen Höchstbeträge nach dem Wohngeldgesetz.

Im Ausländerrecht gab es seit 2018 zahlreiche Änderungen. In seinen Ausführungen ging der Leiter der Ausländerbehörde des Landratsamts Ludwig Schuster insbesondere auf das ab 1. März 2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein. Zudem erklärte er das ab Januar 2020 in Kraft tretende Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das jedoch nicht für Geduldete mit ungeklärter Identität nach dem Geordneten-Rückehr-Gesetz gelte.

„Für die Integration von Zugewanderten sind Deutschkenntnisse ein wichtiger Schlüssel“, sagte Ursula Moster, Integrationsbeauftragte des Ortenaukreises. Daher sei das Thema Sprachkursangebote und Fördermöglichkeiten ein Dauerbrenner. Nach den seit August 2019 geltenden Bestimmungen habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Zugang zu Integrationskursen für weitere arbeitsmarktnahe Zielgruppen geöffnet. Dank Landes- und Kreismitteln konnte das Migrationsamt im Herbst darüber hinaus spezielle Teilzeitkurse mit Kinderbetreuung starten und somit rund 30 Frauen das Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen.

Nach der Fülle an Informationen aus dem Migrationsamt überlegten die Teilnehmenden im zweiten Teil der Veranstaltung gemeinsam, wie die die künftigen Treffen inhaltlich und thematisch gestaltet und in welcher Form die Zusammenarbeit weiterentwickelt werden könnten. Sie machten deutlich, dass die erhaltenen Informationen wie auch die Gelegenheit zum Austausch wichtig für ihre Arbeit seien. Im Ausblick auf 2020 wies Moster insbesondere auf Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte hin. Den abschließenden Imbiss nutzten die Netzwerkmitglieder, um den gegenseitigen Austausch fortzuführen.