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Meisterprüfung in der Hauswirtschaft 2017

Für 2017 sind wieder Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft geplant. Dies teilt das Landratsamt Ortenaukreis mit. Wie in den vergangenen Jahren werden diese vom Regierungspräsidium Tübingen angeboten. Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden Interessenten, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen können, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, zur Prüfung zugelassen. 

Genaue Informationen gibt es auf der Internetseite www.rp.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik „Themen“ im Bereich „Berufliche Aus- und Fortbildung, Weiterbildung“. Dort steht auch das Anmeldeformular zum Download bereit.