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Datum: 14.02.2020

Masern: Gesundheitsamt informiert zur Erkrankung und rät zur Impfung

Im Zuge der Masernerkrankungen im Ortenaukreis informiert das Gesundheitsamt im Landratsamt nochmals ausführlich zum Masernvirus und den Folgen einer Ansteckung. „Eine Masernvirusinfektion ist keine leichte Sache für den Körper“, betont Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. „Zum einen durch die Masernerkrankung selbst. Diese geht mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und einem bräunlich-rosafarbenen Hautausschlag einher. Zum anderen bedingt die Infektion aber zusätzlich eine Immunschwäche von mindestens sechs Wochen“. Als Konsequenz könne vorübergehend eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen bestehen. „Am häufigsten sind Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfälle“, so Bressau.
Eine besonders schwere Komplikation ist die Gehirnentzündung, zu der es in etwa 0,1 Prozent der Fälle komme. „Sie tritt etwa vier bis sieben Tage nach Beginn des Hautausschlages mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma auf. Bei zehn bis 20 Prozent der Betroffenen endet sie tödlich“, so Bressau. Bei rund jedem dritten Erkrankten müsse mit bleibenden Schäden am Zentralen Nervensystem gerechnet werden.

Eine andere Form der Gehirnentzündung, die sogenannte „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE), stelle zudem eine sehr seltene Spätkomplikation dar. Sie tritt durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach der Infektion auf. Der Verlauf endet tödlich. „Die Wissenschaft geht von durchschnittlich zu vier bis elf SSPE-Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen aus“, so die Amtsleiterin. Ein deutlich höheres Risiko bestehe bei Kindern unter fünf Jahren, hier gehe man von 20–60 SSPE-Fälle pro 100.000 Masernerkrankungen aus.

Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises betont den wirksamen Schutz der Impfungen vor Masernerkrankungen. Unabhängig vom Impfalter (mindestens neun Monate) und der geographischen Region betrage die Effektivität einer Masern-Impfstoffdosis in Europa im Durchschnitt 91 Prozent. Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung wurde in einer europaweiten Übersichtsarbeit je nach Studie mit 93 bis 99 Prozent angegeben. „Wenn alle Kinder nur einmal gegen Masern geimpft würden, könnten Masernausbrüche nicht verhindert werden, da hierzu mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun gegen die Masern sein müssen. Aus diesem Grund wird eine zweifache Impfung allgemein – auch von der Weltgesundheitsorganisation – empfohlen und weltweit in den meisten Ländern umgesetzt“, so Bressau. Dadurch konnten die Masern auf dem nord- und südamerikanischen Kontinent sowie in einigen europäischen Ländern ausgerottet werden. Die zweite Impfung gegen Masern reduziere entscheidend den Anteil der Kinder, die nach der ersten Impfung empfänglich für Masern geblieben sind – das sind rund 10 Prozent aller einmalig Geimpften

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts betrifft der überwiegende Anteil der Masernfälle in Deutschland ungeimpfte und einmalig geimpfte Personen. „Bei den derzeitigen Erkrankungen im Ortenaukreis sind nur ungeimpfte Personen erkrankt“, informiert Bressau.

Nur in sehr seltenen Fällen sei eine Impfung nicht erfolgreich. „Die Ursachen für Impfversagen sind vielfältig. Dies kann etwa bei einer vorliegenden Immunschwäche der Fall sein oder bei Kindern durch Wechselwirkungen mit mütterlichen Antikörpern verursacht werden. Auch Fehler in der Impfstofflagerung oder bei der Impfung kommen als Gründe für ein primäres Impfversagen in Frage“, erklärt die Amtsleiterin.

Ein sekundäres Impfversagen liege vor, wenn eine nur schwach entwickelte Immunität nach der Impfung im Laufe der Zeit nachlässt ("waning immunity").