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Datum: 30.01.2023

Leichter Anstieg bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Medieninformation zum Statistikreport Januar 2023

Im Januar 2023 haben 8.555 Familien bzw. Haushalte Bürgergeld bezogen – die neue Sozialleistung, die das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst hat. Damit haben die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) im Vergleich zum Vormonat etwas stärker zugenommen als in den vorangegangenen Monaten (plus 1,2 Prozent). „Dennoch ist der Anstieg als moderat einzustufen – insbesondere da mit der Einführung des Bürgergeldes höhere Antragszahlen erwartet wurden, was bislang aber offensichtlich noch nicht eingetreten ist,“ bewertet Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.

Die Zahl der Arbeitslosen hat im Vergleich zum Vormonat um 2,9 Prozent zugenommen. „Der deutlichere Anstieg der SGB II-Arbeitslosenzahl hat überwiegend saisonale und statistische Ursachen. Ausschlaggebend hierfür sind einige Ende Dezember abgeschlossene Arbeitsfördermaßnahmen“, erläutert Mittelstädt. So sei die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat – wie zum Jahreswechsel üblich – um 140 Personen gesunken. „Da diese nicht als arbeitslos gelten, wurde die Arbeitslosenstatistik dadurch entsprechend belastet.“ Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Zahl an Maßnahmeteilnehmern sogar um 20,6 Prozent zugenommen. „Maßgeblich hierfür ist allerdings der Ausbau an Integrations- und Sprachkursen, was aufgrund der geringen Deutschkenntnisse der Geflüchteten aus der Ukraine dringend erforderlich war und nach wie vor ist“, führt Mittelstädt weiter aus.

Im Januar 2023 haben 63 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen zehn Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 73 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

Derzeit erhalten 18.179 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 9.117. Hinzu kommen 5.504 nichterwerbsfähige Regelleistungsempfänger, 2.583 reine Leistungsbezieher, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 975 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

Bisher zählten zu den reinen Leistungsbeziehern auch über 58-Jährige, die nicht mehr vermittelt werden brauchten. „Mit Einführung des Bürgergelds entfällt die bisherige gesetzliche Regelung, dass über 58-Jährige, die ein Jahr lang kein Stellenangebot erhielten, von der Arbeitsvermittlung abgemeldet werden konnten. Sie werden zukünftig statistisch wieder als arbeitslos geführt,“ erklärt Mittelstädt die im Zuge der Einführung des Bürgergelds erfolgte Neuregelung.

2023-01 Statistikreport