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Leichte Rückgänge bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im Juli 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) leicht zurückgegangen. So hat die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 0,7 Prozent abgenommen. Die Arbeitslosenzahl ist gegenüber dem Vormonat um 0,6 Prozent gesunken. 

„Damit haben sich die seit Anfang des Jahres zu beobachtenden Schwankungen in der Fallzahlentwicklung bei der KOA auch im Juli fortgesetzt“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. So wechseln sich Rückgänge und Anstiege bei den Fallzahlen im vergangenen Halbjahr im monatlichen Rhythmus ab. „Vergleiche zum Vorjahresmonat bestätigen aber nach wie vor den langfristig steigenden Trend, verursacht durch die flüchtlingsbedingten Übergänge vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II – auch wenn die jüngsten Zuwächse etwas niedriger ausfielen als im letzten Jahr und unterhalb unserer Fallzahlprognosen liegen“, so Mittelstädt weiter. 

Derzeit betreut die KOA 8.599 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.520 Personen. Davon erhielten 11.874 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.816 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 830 Personen.  

4.557 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.705 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.262. Hinzu kommen 3.612 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten. 

Im Juli 2017 haben 180 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 17 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Somit haben im Berichtsmonat insgesamt 197 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.