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Datum: 15.11.2022

Landwirtschaftsamt des Ortenaukreises berät landwirtschaftliche Betriebe zum FAKT II-Förderantragsverfahren 2023

Das Amt für Landwirtschaft des Ortenaukreises informiert, dass im Dezember 2022 bzw. Januar 2023 der Antrag für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) über das FIONA-Antragsprogramm einzureichen ist. Der Förderantrag ist zwingende Voraussetzung, um dann im Gemeinsamen Antrag 2023 die entsprechenden FAKT II-Maßnahmen beantragen zu können. In 30-minütigen telefonischen Beratungsterminen unterstützen die Mitarbeitenden des Amts für Landwirtschaft landwirtschaftliche Betriebe, die einen Antrag stellen möchten. Die Termine können unter WWW.TERMINE.LRAOG.DE unter dem Menüpunkt„Landwirtschaftsamt Gemeinsamer Antrag“ gebucht werden. Für die Buchung muss auch die für FIONA benötigte zwölfstellige Unternehmensnummer angegeben werden.

Bei Fragen zur Terminbuchung steht die Terminhotline unter Telefon 0781 805 7131 zur Verfügung, inhaltliche und formelle Fragen zu FIONA werden von der Antragshotline unter Telefon 0781 805 7132 beantwortet. Beide Hotlines sind ab 1. Dezember 2022 jeweils am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 bis12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie dienstags und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.