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Landratsamt Ortenaukreis lehnt den Bau von drei Windrädern auf dem Gütschkopf ab

Das Landratsamt Ortenaukreis hat den Antrag der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH zum Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Bereich des Gütschkopfes in Oberwolfach abgelehnt. Dem Vorhaben standen laut einer Mitteilung des Landratsamts unüberwindbare artenschutzrechtliche Hinderungsgründe entgegen.

"Letztendlich waren es Losungsfunde eines erwachsenen Auerhuhns und eines Kükens sowie eine Feder, die den Ausschlag für die Entscheidung gaben", so Dr. Nikolas Stoermer, der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises. "Aufgrund dieser Funde hat die Forstliche Versuchsanstalt, die für die Beurteilung des Auerhuhnschutzes zuständig ist, die für den Bau der Windräder vorgesehene Fläche neu bewertet. Diese Bewertung der Flächen als Balz-, Brut- und Aufzuchtgebiet und damit als Gebiet der Auerhuhnkategorie 1 ließ uns als Genehmigungsbehörde keinen Spielraum für eine andere Entscheidung. Daran konnte auch die von der Antragstellerin vorgetragene Gegendarstellung nichts ändern. Der vorgetragene Vorwurf der Manipulation wurde als unbegründet zurückgewiesen."

Das Auerhuhn gehört zu den europäischen Vogelarten und damit zu den im Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten. Darüber hinaus gehört das Auerhuhn nach der Bundesartenschutzverordnung zu den streng geschützten Arten. Es besteht ein Verbot, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderzeiten erheblich zu stören. Diesem Verbot konnte laut Landratsamt nur durch die Ablehnung des Antrags Rechnung getragen werden.