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Datum: 16.09.2019

Landratsamt Ortenaukreis empfiehlt: Müllgebühren per SEPA-Lastschrift bezahlen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamts Ortenaukreis empfiehlt allen gebührenpflichtigen Grundstückseigentümern, die Möglichkeit des komfortablen und sicheren Gebühreneinzugs zu nutzen. „Sie müssen dann nicht mehr an die pünktliche Überweisung der Müllgebühren denken und können Mahnungen und dadurch entstehende Kosten vermeiden“, erklärt Martin Roll, der Geschäftsführer des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft. Das Landratsamt Ortenaukreis erhebe die Hausmüllgebühren für über 100.000 Grundstücke. In rund 60 Prozent der Fälle ziehe laut Roll der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft diese Gebühren bereits aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats vom Bankkonto des Grundstückseigentümers ein, und zwar erst bei Fälligkeit, das heißt einen Monat, nachdem der Grundstückseigentümer den jeweiligen Gebührenbescheid erhalten habe. Der für das SEPA-Basislastschriftmandat erforderliche Vordruck ist den Abfallgebührenbescheiden beigefügt. Außerdem ist er unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de (unter „Formulare & Infothek“) abrufbar oder kann telefonisch unter 0781 805 6000 sowie per E-Mail unter abfallwirtschaft@ortenaukreis.de kostenlos angefordert werden.