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Landrat Scherer und Klinikgeschäftsführer Keller schlagen für 2030 vier stationäre Kliniken in Offenburg, Lahr, Achern und Wolfach vor

Die Kliniken in Ettenheim, Kehl und Oberkirch würden zu Gesundheitszentren mit Notfallfunktionen entwickelt - Landrat rät aufgrund langer Zeitspanne zu Überprüfungsklausel

„Ein Vier-Standorte-Modell für das Ortenau Klinikum hat die besten Perspektiven, um langfristig eine flächendeckende medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung im Ortenaukreis auf höchstem Niveau zu sichern.“ Dieses Fazit ziehen Landrat Frank Scherer und Klinikgeschäftsführer Christian Keller nach intensiver Prüfung der Ergebnisse des vergangenen Donnerstag vorgestellten Strukturgutachtens zur „Agenda 2030“ für das Ortenau Klinikum. Das unabhängige Hamburger Beratungsunternehmen Lohfert & Lohfert hat darin untersucht, wie das Ortenau Klinikum über das Jahr 2030 hinaus zukunftssicher gemacht werden kann.
Die Gutachter sprechen sich dabei deutlich für eine Neuausrichtung des Ortenau Klinikums mit drei oder vier Standorten aus, wohingegen das Festhalten am Status Quo (acht stationäre Standorte) „langfristig erhebliche Risiken“ berge.
Wie bei der Vorstellung des Gutachtens im Krankenhausausschuss angekündigt, hatte Scherer sich anschließend mit Keller in Klausur begeben und die 116-Seiten starke Expertise studiert und ausgewertet. „Unsere Kernfragen nach einer zukunftssicheren Krankenhausstruktur im Hinblick auf die essenziellen Kriterien Behandlungsqualität, Notfallversorgung, Personal und Finanzierbarkeit wurden im Gutachten mit schlüssigen Sachargumenten beantwortet.
Die qualitative hochwertige Versorgung der gesamten Bevölkerung ist für mich in allererster Linie das maßgebliche Entscheidungskriterium“, sagte Scherer. Nach der Analyse und dem Gutachten ergebe sich danach ein klares Bild für die Zusammenführung der stationären medizinischen Versorgung des Klinikverbunds an den vier Standorten Offenburg, Lahr, Wolfach und Achern, mit Neubauten in Achern und Offenburg.
„Vier Standorte garantieren eine optimale und deutlich bessere Behandlungsqualität auf höchstem medizinischen Niveau mit einem umfassenden Leistungsspektrum als die Beibehaltung des Status Quo“, fasste Scherer zusammen. „Zwar könne auch bei der Bündelung auf drei Standorte eine deutliche Steigerung in der Versorgungsqualität erwartet werden. Jedoch haben vier Standorte gegenüber drei Standorten Vorteile bei der Sicherung der wohnortnahen Versorgung, denn 96,3 Prozent der Bevölkerung erreichen binnen 30 Minuten ein Krankenhaus, während es bei drei Standorten 95,6 Prozent wären“, erläuterte der Landrat.
„Hinzu kommt, dass es bei vier Standorten keine Leistungsverluste an den nördlichen Kreisgrenzen gibt. Im Gegenteil würde ein Standort Achern das Ortenau Klinikum im Norden unseres Kreisgebietes stärken, weil das Achener Haus eine große Strahlkraft auf die Patientengewinnung und Personalgewinnung in der Region hat - das ist ein wichtiges Plus gegenüber den drei Standorten“, so Scherer.

„Vier Standorte erweisen sich gegenüber dem Status-Quo auch hinsichtlich der medizinischen Leistungstiefe als deutlich vorzugswürdig. Es können hochkomplexe medizinische Leistungen für den gesamten Landkreis angeboten werden. Für das Personal bedeuten beide Varianten eine Reduktion der Dienstbelastung. Auslastungsspitzen können optimaler geglättet werden. Die Attraktivität für die Mitarbeitergewinnung und –Bündelung wird erhöht. Eine höhere Wirtschaftlichkeit ist ebenso gegeben und es können schon ab 2030 bessere wirtschaftliche Effekte erzielt werden als bei drei Standorten“, ergänzte Keller.
Entsprechend der im Gutachten dargelegten Medizinkonzeption spreche man sich damit für den Ausbau des Ortenau Klinikums zum Maximalversorger mit Offenburg und Lahr als Häuser der Maximalversorgung aus.

Die Bündelung der Standorte ermögliche einen weiteren Ausbau und eine weitere Spezialisierung der medizinischen Angebote, so Keller. „Ich bin überzeugt, dass wir mit vier Standorten und einer optimierten Medizinkonzeption angesichts der uns vorgegebenen Rahmenbedingungen und des medizinischen Fortschritts langfristig die beste Medizin für die Menschen im Ortenaukreis anbieten können“, erklärte der Klinikgeschäftsführer.

„Ich weiß einerseits um die große Verantwortung, heute eine Entscheidung treffen zu müssen, die erst im Jahr 2030 Wirklichkeit sein soll - obwohl wir nicht wissen, ob die heutigen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser dann noch so sind, wie sie sich jetzt abzeichnen. Andererseits müssen wir diese Entscheidung jetzt treffen, damit wir handlungsfähig sind, weil wir die Zukunft heute schon planen und entwickeln müssen“, erklärte Scherer. „Deshalb schlage ich vor, einem etwaigen Beschluss für vier Standorte mit einer Überprüfungsklausel bis längstens 2025 zu versehen, um uns mit Blick auf die jetzigen Standorte wie Ettenheim, Kehl und Oberkirch die reelle Chance zu geben, Veränderungen von Sach- und Erkenntnislagen reagieren zu können. Der Kreistag ist kein Bundesgericht, dessen Entscheidung hier und heute rechtskräftig getroffen werden und dann bis in alle Ewigkeit Gültigkeit haben muss. Damit würden wir uns Chancen verbauen, auf politische, medizinische oder ökonomische Veränderungen zu reagieren, die gerade im Gesundheitswesen rasch eintreten können. Darum spreche ich mich für eine Zukunftsplanung aus, die es uns erlaubt, die Beschlusslage bis zu dem Zeitpunkt fortlaufend zu überprüfen, in dem unumkehrbare Entscheidungen zu treffen sind“, so der Landrat.
Die Klausel gäbe die Möglichkeit, genau zu überprüfen, ob die Aufgabe der stationären Versorgung in Oberkirch, Kehl und Ettenheim tatsächlich umgesetzt werde oder bisherige Funktionen dieser Häuser doch fortgeführt oder sogar erweitert werden können. „Zur Verzögerung der Umsetzung der Agenda 2030 darf es hierdurch allerdings nicht kommen“, konkretisierte Scherer.
Ansonsten sollen die bisherigen Kliniken in Oberkirch, Kehl und Ettenheim zum Jahr 2030 als stationäre Kliniken aufgegeben und mit den vier verbleibenden Häusern zusammengeführt werden. Für Landrat und Ortenau Klinikum-Geschäftsführer werden diese Standorte aber weiterhin eine wichtige Funktion bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung erfüllen. Sie sollen zu Gesundheitszentren, die eine Portalfunktion erfüllen, sowie als Notfallstandorte weiterentwickelt werden. Weitere Nachnutzungskonzepte mit zusätzlichen Leistungsangeboten und Gesundheitsdienstleistungen sollen alle Beteiligten im Wege eines partnerschaftlichen Dialoges beraten und entwickeln.
Geplant ist, die Nachnutzungskonzepte im Rahmen der moderierten Strukturgespräche des Landes sowie in der kommunalen Gesundheitskonferenz zu erarbeiten. Besondere Berücksichtigung soll dabei die erforderliche Verzahnung zwischen stationären Klinikangeboten, Notfallversorgung und ambulanter Versorgung finden.

Zur strategischen Weiterentwicklung des medizinischen Leistungsportfolios der Standorte Achern und Oberkirch kündigten Scherer und Keller unabhängig von der Agenda 2030 eine Überprüfung der Zusammenführung der Geburtshilfe in Oberkirch mit der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Achern an. Die dann gemeinsame Frauenklinik mit Geburtshilfe soll organisatorisch im Chefarztmodell geführt werden und die Bezeichnung „Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ tragen. „Ob die Klinik in Achern oder Oberkirch betrieben wird, entscheidet im Zuge der Beschlüsse zur Agenda 2030 der Kreistag“, so Keller.
„Hintergrund für die geplante Zusammenführung sind medizinische Leitlinien, massiv verschärfte Versicherungsbedingungen im belegärztlichen Bereich sowie die generelle personelle Situation im ärztlichen Bereich der Frauenkliniken“, erklärte Keller.
Über die strategische Weiterentwicklung werden Krankenhausausschuss und Kreistag im Mai und Juni beraten und entscheiden. Die Zusammenführung soll spätestens bis 2020 erfolgen.

Die Neuausrichtung des Ortenau Klinikums werden Scherer und Keller in einem entsprechenden Beschlussvorschlag formulieren und den Kreisrätinnen und Kreisräten empfehlen. Die nächste Sitzung des Krankenhausausschusses findet am 15. Mai statt. Einen Monat später, am 12. Juni, wird der Krankenhausausschuss seine Beschlussempfehlung für den Kreistag abgeben, der dann am 24. Juli die Neuausrichtung des Ortenau Klinikums beschließt.

Weitere Informationen wie auch das Gutachten finden sich auf der Internetseite www.agenda2030-ortenau-klinikum.de.