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Datum: 16.06.2020

Landrat Frank Scherer begrüßt weitere Unterstützung des Bundes für Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie leiden.

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 Eckpunkte für eine weitere Unterstützung für von der Corona-Krise gebeutelte Betriebe beschlossen. Danach können kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, eine Überbrückungshilfe bekommen, die über die bisherigen Soforthilfen hinausgeht. Über das Programm sollen je nach Umsatzausfall Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten in Höhe von bis zu 150.000 Euro beantragt werden können.

Landrat Frank Scherer freut sich, dass das Programm branchenunabhängig vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme greifen soll, die nach wie vor unter den Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. Das betrifft etwa Unternehmen der Veranstaltungslogistik, des Catering und der Veranstaltung von Messen, ebenso wie Schausteller, Clubs und Bars, aber auch etwa Jugendherbergen und Schullandheime, Reisebüros und Reisebusunternehmen. Auch Betriebe wie Hotels, Gaststätten und Kneipen sowie gemeinnützige Unternehmen wie Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Inklusionsbetriebe müssen durch die Abstandsregeln erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen oder haben durch die Hygieneregeln höhere Kosten. Das angekündigte sehr weitgehende Unterstützungsprogramm des Bundes gebe den Inhabern eine Zukunftsperspektive, um die Herausforderungen der kommenden Monate zu meisten, so Scherer.

„Gerade unsere mittelständischen Unternehmen sind das Triebwerk unserer Wirtschaft in der Ortenau. Wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie in Schieflage kommen, stottert auch der Motor des Kreises“, so der Landrat. Deshalb sei er dankbar für jede Initiative, die die Liquidität der Ortenauer Unternehmen erhält und so ihre Existenz sichert.

Für das Programm will der Bund 25 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse sollen die Länder sein.