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Kreistag forciert den Ausbau der Autobahn-Anschlussstelle Ringsheim-Rust

Der Kreistag des Ortenaukreises stellt für den Ausbau der Autobahn-Anschlussstelle Ringsheim-Rust im Doppelhaushalt 2019/20 weitere Haushaltsmittel in Höhe von 668.000 Euro unter der Bedingung bereit, dass die Maßnahme durch das Land Baden-Württemberg entsprechend gefördert wird. 

Nach der Einrichtung eines Richtungswechselbetriebes auf der Zubringer-Kreisstraße von der A 5 zum Europa-Park soll nun auch die Anschlussstelle Ringsheim-Rust aus Richtung Süden so umgebaut werden, dass sie leistungsfähiger und sicherer wird. Dazu gehören der Ausbau der K 5349 durch eine neue, nördliche Brücke über die Autobahn, deren Spannweite den künftigen sechsstreifigen Ausbau der A 5 berücksichtigt. Dadurch erhält die Kreisstraße im Bereich der Anschlussstelle eine zusätzliche zweistreifige Fahrbahn. Auch die vorhandene (südliche) Brücke soll durch einen Neubau ersetzt werden. Bei der vorgesehenen Umgestaltung des Knotenpunktes wird der westliche Kreisverkehr durch eine signalisierte Einmündung ersetzt. Der östliche Kreisverkehr mit zwei Bypässen bleibt unverändert.

„Die jetzige Anschlussstelle ist durch das immer höhere Verkehrsaufkommen zum Europa-Park an der Kapazitätsgrenze und nicht mehr verkehrssicher. Die Gefahr von Verkehrsunfällen steigt, so dass Handlungsbedarf besteht“, so Verkehrsdezernent Michael Loritz. „Mit Hilfe einer Verkehrssimulation, die auch die zukünftige Verkehrszunahme etwa durch die neue Wasserwelt des Parks berücksichtigt, haben der Ortenaukreis und der Bund eine nachhaltige Lösung geplant, die entschieden mehr Verkehrssicherheit und weniger Staus bringen wird.“ 

Für den verkehrsgerechten Ausbau der Anschlussstelle Ringsheim-Rust ist der Bund Vorhabenträger. Der Ortenaukreis beteiligt sich mit 20,63 Prozent an den Gesamtkosten in Höhe von 6.793.000 Euro. Dies entspricht einem Kostenanteil für den Ortenaukreis in Höhe von 1.401.000 Euro (brutto). 

Der Kreistag ermächtigte in seiner gestrigen Sitzung die Verwaltung, mit dem Bund eine entsprechende Baudurchführungsvereinbarung abzuschließen.