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Datum: 12.08.2019

Klarstellung des Ortenaukreises in Sachen Vergütungsverhandlungen mit der Diakonie Kork

Erhebliche Anpassungen bereits erfolgt

In Medienberichten über die ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen der Diakonie Kork und dem Ortenaukreis für den Bereich „Wohnen“ heißt es, dass bereits ein Verfahren vor dem Sozialgericht wegen der Vergütung für den Bereich der Tagesstruktur („Werkstatt und Förder- und Betreuungsgruppe“) anhängig sei. Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Kork, wird dabei zitiert, „der Ortenaukreis habe gegen den Schiedsspruch geklagt, weshalb seine Einrichtung das habe auch tun müssen“. „Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass zuerst die Diakonie Kork ihre Klage beim Landessozialgericht mit Schriftsatz vom 15. Februar 2019 eingereicht hat. Der Ortenaukreis hat mit Schriftsatz vom 20. Februar auf die Klage der Diakonie reagiert – und nicht umgekehrt, wie von Herrn Stefan behauptet“, stellt Sozialdezernent Georg Benz richtig. „Dem vorausgegangen ist ein Schiedsstellenverfahren, das in Baden-Württemberg die erste Instanz des sozialgerichtlichen Verfahrens ersetzt“, so Benz. Demnach war bis zum 30. April 2017 ein kalendertäglicher Vergütungssatz von 31,11 Euro für den Werkstattbereich vereinbart gewesen, nachdem ab 2008 bereits Anpassungen von 24,7 Prozent überwiegend infolge von Personalkostensteigerungen erfolgt waren. „Die Diakonie machte einen weiteren Nachholbedarf geltend und forderte einen Tagessatz von 44,46 Euro, was einer Steigerung von rund 43 Prozent entspricht“, erläutert Benz. Die Schiedsstelle legte einen Tagessatz von 36 Euro fest (Steigerung: 15,7 Prozent). „Bis zum 30. April 2017 betrug der Tagessatz im Bereich Förder- und Betreuungsgruppe 70,40 Euro, nachdem wie im Werkstattbereich regelmäßige Anpassungen vorgenommen wurden. Auch hier machte die Diakonie weiteren Nachholbedarf geltend und forderte 83,14 Euro (Steigerung: 18,1 Prozent). Von der Schiedsstelle wurden 81,47 Euro festgelegt (Steigerung: 15,7 Prozent).

„Für den Ortenaukreis waren die von der Schiedsstelle festgelegten Tagessätze unangemessen hoch, zumal regelmäßige Erhöhungen der Tagessätze in der zurückliegenden Zeit erfolgt sind und keine Anhaltspunkte erkennbar waren, einen Nachholbedarf zu begründen“, erklärt Sozialdezernent Benz und verweist auf den letzten veröffentlichen Geschäftsbericht der Diakonie Kork von 2016, nachdem der Geschäftsbereich „Hanauerlandwerkstätten“ mit einem Betrag von 252.000 Euro zum Gesamtüberschuss des Trägers beigetragen habe. „Auch hat die Schiedsstelle in beiden Verfahren ausgeführt, dass die Forderung der Diakonie Kork deutlich über dem Entgelt sämtlicher anderer Einrichtungen liegt und dies in dieser Höhe nicht durch die Personal- und Sachkostensteigerungen der letzten Wirtschaftsperiode begründet hat“, verdeutlicht Benz. Auch den Einwurf einer „zwangsläufigen Insolvenz“ lässt Benz nicht gelten. „Die von der Schiedsstelle festgelegten Beiträge bezahlen wir rückwirkend ab 1.Januar 2018. Gerade damit der Diakonie kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteile entsteht, wurde Sofortvollzug bis zur Entscheidung des Sozialgerichts angeordnet“, konkretisiert Benz.

Mit der vom Ortenaukreis angebotenen Vergütungsanpassung im Wohnbereich würde die Diakonie Kork nach den Feststellungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) an der Spitze der Vergütungen im entsprechenden Leistungstyp liegen. Der Personalschlüssel würde sich auf 1:1,279 verbessern; bis 2014 lag er noch bei 1:2,462. Der Ortenaukreis sei auch bereit, dazu zusätzlich 327.000 Euro jährlich einzuräumen. „Nicht richtig ist jedoch, dass im mehrfach erwähnten im Zusammenhang mit der Dezentralisierung stehenden Masterplan an irgendeiner Stelle eine mit dem Ortenaukreis abgestimmte Personalmenge für die dezentralisierten Wohnangebote enthalten sind“, kritisiert Benz. „Ebenso wenig gibt es für die beiden Neubauten in Neuried eine von der Heimaufsicht vorgeschriebene Mindestpersonalmenge.“ Diese sei in der Vergangenheit für den gesamten Wohnbereich definiert und vom Sozialdezernat auch bei früheren Verhandlungen vollumfänglich umgesetzt worden, was auch zu der dargestellten Verbesserung des Personalschlüssels führte.