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Kindergeld und Unterhalt: das Jugendamt informiert zu Änderungen im neuen Jahr

Leben die Eltern getrennt, oder sind bereits geschieden, muss der Kindesunterhalt geregelt werden. Er richtet sich nach dem Einkommen und ist in der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ festgelegt, die von den Gerichten und Jugendämtern zur Festsetzung der Unterhaltspflicht herangezogen wird. Zum 1. Januar 2019 wurde die vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) veröffentlichte Übersicht neu angepasst. Auch beim Kindergeld und beim Unterhaltsvorschuss gibt es im neuen Jahr Veränderungen. „Bei minderjährigen Kindern steigt der Mindestunterhalt abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Die monatlichen Sätze erhöhen sich in der neuen Düsseldorfer Tabelle um sechs bis neun Euro“, informiert Heiko Faller, Leiter des Jugendamtes des Ortenaukreises. Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahre nun 354 Euro, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren 406 Euro und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 476 Euro. Unverändert bleibt der Mindestunterhalt für volljährige Kinder (527 Euro). 

Mit Erhöhung des Mindestunterhaltes steigt auch der Unterhaltsvorschuss. „Unterhaltsvorschuss wird als Vorleistung gezahlt, wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt“, erläutert Faller. Kinder bis sechs Jahre erhalten nun 160 Euro, Kinder zwischen sechs und elf Jahren 212 Euro und Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren 282 Euro monatlich. 

„Auch beim Kindergeld gibt es in diesem Jahr Änderungen“, so Faller. Ab dem 1. Juli werde es um zehn Euro pro Monat angehoben. „Für die ersten beiden Kinder werden dann jeweils 204 Euro pro Monat, und für jedes weitere Kind 235 Euro ausbezahlt“, teilt der Jugendamtsleiter mit. Das wiederum führe dann dazu, dass sich der Unterhaltsvorschuss ab Juli 2019 wieder um jeweils 10 Euro pro Altersstufe verringere.

Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen sind bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes oder über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis erhältlich. Auf Wunsch unterstützt das Jugendamt den betreuenden Elternteil bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.

Weitere Informationen sind unter www.ortenaukreis.de abrufbar.