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Datum: 20.12.2019

Jugendamt informiert über Unterhaltsänderung ab 1. Januar 2020

Das Jugendamt im Landratsamt Ortenaukreis informiert, dass sich der Mindestunterhalt ab 1. Januar 2020 erhöht. Dadurch ergeben sich auch Änderungen beim Unterhaltsvorschuss.

„Leben Eltern getrennt, muss der Kindesunterhalt geregelt werden“, so Heiko Faller, Leiter des Jugendamts. „Die Höhe der Zahlungen richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen und ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt, die von den Gerichten und Jugendämtern zur Festsetzung der Unterhaltspflicht herangezogen wird“, erklärt Faller weiter. Auf dieser Grundlage erfolge auch die Einstufung des Unterhaltsanspruchs der Kinder durch das Jugendamt.

Durch die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle steigt der Mindestunterhalt bei minderjährigen Kindern abhängig von deren Alter und dem Einkommen der Eltern. Die monatlichen Sätze erhöhen sich um 15 bis 21 Euro. So beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis 5 Jahre ab dem neuen Jahr 369 Euro, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 424 Euro und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 497 Euro.

Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Sie werden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils 5 Prozent und in der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um jeweils 8 Prozent des Mindestunterhalts angehoben.

Mit Erhöhung des Mindestunterhaltes erhöht sich auch der Unterhaltsvorschuss. So erhalten ab 1. Januar 2020 Kinder bis 6 Jahre 165 Euro, Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 220 Euro und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren 293 Euro Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Vorleistung, die greift, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht bezahlt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes zu stellen. Antragsformulare sind beim Jugendamt im Landratsamt Ortenaukreis oder über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis erhältlich.

Durch das Angebot der Beistandschaft wird der betreuende Elternteil auf Wunsch auch bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche durch das Jugendamt unterstützt. Informationen dazu sind über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis abrufbar (www.ortenaukreis.de).