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Datum: 05.08.2019

Jetzt noch Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum beantragen

Landratsamt Ortenaukreis unterstützt Antragsteller

Wer im laufenden Programmjahr eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten will, muss sich sputen. Anträge müssen bis zum 30. September 2019 über die Gemeinde beim Landratsamt Ortenaukreis und dem Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden. Dies teilt das Landratsamt mit.

 „Es kann sich lohnen, denn mehr als drei Millionen Euro Fördergelder erhielten Antragssteller aus dem Ortenaukreis bei der letzten ELR-Programmentscheidung. Mit dieser Summe werden 51 Projekte von Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen in 21 Ortenauer Kommunen gefördert“, so Katja Maier vom Dezernat Ländlicher Raum im Landratsamt.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) will das Land Baden-Württemberg ländlich geprägte Dörfer und Gemeinden in ihrer strukturellen Entwicklung unterstützen. Gefördert wird etwa die Umnutzung alter, leerstehender Gebäude in den Ortskernen zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen. Für den Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Die Förderung hat zusätzlich die Grundversorgung, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, wie beispielsweise die Verlagerung einer Schreinerei aus dem Ortskern in das Gewerbegebiet  sowie die Wiedernutzung von Gewerbebrachen im Blick.

Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Betracht kommt, sollte unverzüglich mit der Gemeinde die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen. Für Fragen im Zusammenhang mit der Antragsstellung steht im Landratsamt Ortenaukreis Katja Maier unter Tel. 0781 805 1281 zur Verfügung. Die eingereichten Anträge werden im November im Rahmen eines Koordinierungsausschusses bewertet und priorisiert. Diesem Gremium gehören Vertreter des Ortenaukreises, des Regierungspräsidiums, der Kommunen und der LEADER Regionen Ortenau und Mittlerer Schwarzwald an. Das Regierungspräsidium Freiburg legt anschließend die priorisierten Anträge dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Entscheidung vor. Das MLR wird das Ergebnis über die Aufnahmen in das ELR-Programm im Frühjahr 2020 bekannt geben.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro (Modernisierung /Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Mietwohnungen in Neubauten sind nicht förderfähig.

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Es können nur Projekte zur Förderung eingereicht werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2020 umgesetzt und nicht bereits davor begonnen wurden.

Weiterführende Informationen im Internet

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung können auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg https://rp.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „ELR“ abgerufen werden.