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Datum: 27.08.2020

Information an alle Waffenbesitzer - Bekanntgabe der NWR-IDs

Das 3. WaffRÄndG 2020 sieht unter anderem die Anbindung der gewerblichen Waffenhersteller und
-händler an das Nationale Waffenregister (NWR) vor. Diese sind ab dem 1. September 2020 verpflichtet, die entsprechenden Geschäftsvorfälle elektronisch anzuzeigen. Daher müssen die privaten Erlaubnisinhaber (Sportschützen, Jäger, Besitzer von Erbwaffen u. ä.) ab dem 1. September 2020 ihre NWR-IDs vorlegen können, wenn sie eine Waffe an einen Waffenhersteller oder –händler überlassen bzw. eine Waffe erwerben wollen. Beim Erwerb bzw. Überlassen von Waffen unter privaten Erlaubnisinhabern ist die künftige Angabe von den NWR-IDs rechtlich nicht verpflichtend, jedoch zur eindeutigen Identifikation zu empfehlen.

Hierbei wird zwischen der Personen-ID (P-ID) für jeden Waffenbesitzer, der Erlaubnis-ID (E-ID) für jede Waffenbesitzkarte und der Waffen-ID (W-ID) für jede Waffe bzw. der Waffenteil-ID für jedes eingetragene Waffenteil unterschieden.

Die NWR-IDs (Personen-, Erlaubnis-, Waffen- und Waffenteil-IDs) werden in einem sogenannten Stammdatenblatt aufgeführt. Darüber hinaus werden die Personen- und die Erlaubnis-ID seit einigen Monaten bereits in die Waffenbesitzkarten (oberhalb der eingetragenen Waffen) eingedruckt. Sobald es technisch möglich ist, ist ein Versand der Stammdatenblätter an die Waffenbesitzer, für die das Landratsamt Ortenaukreis zuständig ist, vorgesehen. Dies wird voraussichtlich Ende August bzw. im Laufe des Septembers durchgeführt werden können. Sollten Sie bereits jetzt die NWR-IDs benötigen, bitten wir Sie dies formlos, schriftlich oder elektronisch (unter: waffen@ortenaukreis.de) anzufordern.