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Datum: 11.11.2022

Illegale Müllablagerungen an Glascontainern

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises bemängelt, dass an Altglascontainern wiederholt Abfälle aller Art illegal abgelagert werden. „Hausmüll, Möbel, Farbeimer, Bauschutt und Sperrmüll werden an den Glascontainern abgestellt. Auch Glasleergut wird zusehends neben den Glascontainern abgestellt, anstatt die Flaschen in den Containern zu entsorgen“, beanstandet Günter Arbogast, Geschäftsführer des Eigenbetriebs. „Die Vermüllung der Container-Standorte ist eine Umweltverschmutzung und verursacht zusätzliche Kosten, da der abgestellte Abfall seitens der kommunalen Bauhöfe entsorgt werden miss.“ Soweit der Verursacher nicht ermittelt werden könne, trage die Allgemeinheit die Kosten. Auch bleibe der gereinigte Standort selten längere Zeit sauber. Oft sehe es nach ein paar Tagen wieder genauso aus, kritisiert Arbogast. Die für die Sammlung und Abfuhr im Auftrag der Dualen Systeme zuständige Firma „MERB“ macht darauf aufmerksam, dass Altglascontainer-Standorte ausschließlich für die Entsorgung von Altglas zu verwenden sind. Getränkeflaschen, Konserven-, Senf- und Marmeladengläser gehören in die Container für Altglas, jeweils nach Farbe (Weiß- Grün-  und Braunglas) sortiert. „Altglas, das sich nicht eindeutig zuordnen lässt, wie etwa blaue, rote oder gelbe Flaschen, kommen in den Container für Grünglas. Diese Mischung kann beim Einschmelzen mit dem größten Anteil an sogenannten Fehlfarben kompensiert werden“, erläutert Susanne Huber, Abfallberaterin beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. „Gegenstände aus Keramik, Porzellan und Steingut, kaputte Teller, Gläser, Fensterscheiben gehören natürlich nicht ins Altglas, genauso wenig wie Glasscheiben, die außerdem noch eine Verletzungsgefahr darstellen“, so Abfallberaterin Huber. „Durch abgestellte Essensreste werden auch Ratten und Schädlinge angelockt. Für all diese Sorten von Abfällen gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie die Restmülltonne, die Sperrmüllabfuhr oder die Anlieferung auf einen der elf Wertstoffhöfe im Ortenaukreis“, betont Huber. „Illegale Müllentsorgung, sei es das Entsorgen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall, ob an den Glascontainern, an den Altkleidercontainern oder im Wald, ist eine Straftat, die verfolgt wird und mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann“, macht Geschäftsführer Arbogast klar. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft appelliere deshalb an jeden Einzelnen, den Abfall richtig zu sortieren und zu entsorgen und auch die Altglascontainerstandplätze und Altkleidercontainer–Standorte sauber zu halten. „Nur so kann die Umwelt geschont und die Gebühren für alle niedrig gehalten werden“, bekräftigt Arbogast.

Weitere Auskünfte rund um das Thema Abfall gibt es bei den Abfallberatern des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter Tel. 0781 805-9600, und per E-Mail an abfallwirtschaft@ortenaukreis.de.