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Datum: 23.08.2019

Heimaufsicht - kurz erklärt

Seit über 40 Jahren kümmert sich die Heimaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis um die Bedürfnisse von Bewohnern stationärer Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Ortenaukreis.

 „Bereits seit Mai 1975 tragen die Kolleginnen und Kollegen der Heimaufsicht zum Wohlergehen der volljährigen Menschen in den stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Landkreis bei“, so Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamtes. Die Heimaufsicht ist eine staatliche Verbraucherschutzinstanz. Sie hat die vorrangige Aufgabe, die Bedürfnisse und Interessen von Heimbewohnern zu sichern und die Einhaltung der heimrechtlichen Bestimmungen zu prüfen.  

„Dazu gehört etwa die fachgerechte Betreuung, Pflege und medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner durch ausreichendes Personal sowie die Einhaltung baulicher und hygienischer Standards”, erklärt Kern. Daneben ist die Heimaufsicht auch berechtigt, anlassbezogene Prüfungen, bspw. bei Beschwerden, durchzuführen.

In einem jährlichen Turnus werden die Pflege- und Betreuungseinrichtungen von der Heimaufsicht überprüft. Dieses Jahr hat die Heimaufsicht des Ortenaukreises bis 30. Juni 2019, 47 der insgesamt 97 Regelprüfungen durchgeführt. „Bisher wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt“, so die Halbjahresbilanz der Amtsleiterin.

Einen Trend gibt es in Richtung ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Während es zu Jahresbeginn 2018 nur eine dieser Wohngemeinschaften im Ortenaukreis gab, ist deren Zahl mittlerweile auf acht angestiegen. Die sogenannten anbietergestützten ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden von der Heimaufsicht während der ersten drei Jahre seit der Betriebsaufnahme überprüft.