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Datum: 22.08.2019

Geodäsie - was ist das?

Wie das Navigationsgerät sein Ziel findet und warum Gebäude vermessen und registriert werden

Unter dem kurios klingenden Begriff Geodäsie können sich nur die wenigsten etwas vorstellen. Dabei ist die Wissenschaft von der Vermessung und Aufteilung der Erde in Flächen, Punkte, Markierungen allgegenwärtig. „Überall im Alltag begegnen wir der Geodäsie. Tag für Tag und rund um die Uhr werden Geodaten wie selbstverständlich genutzt“, erklärt Ansgar Jäger, Leiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung im Landratsamt Ortenaukreis. Google Maps, Openstreetmap und 3D-Stadtmodelle – all das basiere auf der Arbeit von Geodäten, wie die Vermessungsspezialisten im Fachjargon heißen. „Routenplaner im Internet oder das Navigationssystem für das Auto wären ohne Geodäten undenkbar“, so Jäger.

Aber woher kommen die hierfür benötigten Koordinaten und woher weiß eigentlich das Navigationssystem, dass Sie ihr Ziel erreicht haben? Meist ist der Geodät gern gesehen, wenn es um Vermessungsarbeiten rund um den Hausbau – Stichwort „Schnurgerüst“ – bei Vermessungsarbeiten an Straßen, Schaffung von Bauland, in Flurneuordnungsverfahren oder auch der Überprüfung der eigenen Flurstücksgrenzen geht. So setzen städtebauliche Planungen oder der Bau von Strom-, Gas- und Wasserleitungen eine korrekte Darstellung von Gebäuden voraus. Ohne exakte Kenntnis der Flurstücksgrenzen und eines aktuellen Gebäudebestands kann auch keine Straße geplant und kein Gewerbe- oder Wohngebiet realisiert werden. Selbst für den Bau eines Wohnhauses werden exakte Planungsunterlagen benötigt, die etwa den Umriss des geplanten Gebäudes sowie der vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den angrenzenden Flurstücken und deren Bebauung darstellen.

Wenn der Geodät allerdings ohne Auftrag vor der Tür steht und das neu errichtete Gebäude „von Amts wegen“ für das Liegenschaftskataster aufnehmen möchte, stößt das bei vielen auf Unverständnis. Für diese Gebäudeaufnahme werden nämlich Gebühren fällig (siehe Hintergrundinformation). Und der Nutzen ist vielen auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Mit dem Gebührenbescheid erhält der Hausbesitzer zwar einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, in dem neben seinen Flurstücksgrenzen auch die erfassten Gebäude dargestellt sind. Für den Laien nicht ersichtlich ist aber, dass im Liegenschaftskataster die weltweit einmalige Hauskoordinate zugeordnet wird. Nur durch diese ist unser Navi in der Lage, den gewünschten Zielort zu erreichen.

Zudem weist das Liegenschaftskataster alle Grundstücke im Land und deren Entwicklung seit der Katasterurvermessung im Jahr 1852 lückenlos nach und liefert damit einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum. „Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe und über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken“, erklärt Jäger. Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster habe deshalb eine große Bedeutung für den Eigentümer.

Nicht zuletzt seien die digital vorliegenden Daten des Liegenschaftskatasters Grundlage für viele Geoinformationssysteme (GIS) anderer Verwaltungen, so der Experte. Polizei, Notarzt und Feuerwehr koordinieren damit ihre Einsätze. Und auch moderne Stadtpläne und 3-D-Visualisierungen von Innenstädten sind ohne diese Daten undenkbar.

Das Landratsamt Ortenaukreis aktualisiert den Gebäudebestand jeweils flächendeckend nach Städten und Gemeinden im Kreisgebiet und weist im Liegenschaftskataster alle rund 340.000 Flurstücke und ca. 220.000 Gebäude im Ortenaukreis nach.

Hintergrundinformation: Die amtliche Gebäudeaufnahme

Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Vermessungen, die zur Planung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht ersetzen.

Die Höhe der Gebühr für die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster hängt im Wesentlichen von den Baukosten ab. Sie ist in einem von der Landesregierung herausgegebenen Gebührenverzeichnis festgelegt.