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Datum: 12.12.2019

Freiwilliger Landtausch in Seebach
Tauschplan am Nationalpark/Seibelseckle unterschrieben

Der Tauschplan des Freiwilligen Landtauschs Seebach ist unterschrieben. Ende November wurde der Flächentausch rechtlich vollzogen.

Die Idee zu diesem Flächentausch entstand bei der Flächenabgrenzung des Nationalparks Schwarzwald im Jahr 2013. Die an den Nationalpark angrenzenden touristischen Infrastrukturen, wie der Skilift am Seibelseckle, wurden explizit bei der Flächenabgrenzung des Nationalparks ausgespart. Damit soll die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen sowie Investition auf eigenen Grundstücken auch weiterhin ermöglicht werden. Zusätzlicher positiver Effekt des Flächentauschs ist die Optimierung der Pufferzone für das Borkenkäfermanagement. Bei diesem Landtausch waren Vermessungen notwendig, um eine optimale Abgrenzung des Nationalparkgebietes zu erreichen. „Wir sind nun froh, dass wir den Landtausch abschließen können. Es waren viele Erhebungen notwendig, bei einigen weit entfernt wohnenden Eigentümern mussten Einwilligungen eingeholt werden, damit überflüssig gewordene Eintragungen im Grundbuch gelöscht werden können. Die Pufferzone für das Borkenkäfermanagement konnte durch den Flächentausch optimal umgesetzt werden“, so Ansgar Jäger, Leiter des Amtes Vermessung und Flurneuordnung. „Das Land gab Grundstücksteile ab, die für die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktureinrichtung notwendig waren, die Privateigentümer gaben dafür Flächen her, die nicht benötigt wurden. So kam ein wertgleicher Tausch zustande, der alle Beteiligten zufriedenstellt“, so der Amtsleiter weiter.

Christoph Rexter, Mitarbeiter beim Amt für Waldwirtschaft des Landratsamtes Ortenaukreis und Bevollmächtigter für die beteiligten Flächen vom Land (Staatsforst) ergänzt: „Mit diesem Flächentausch wurde für die betroffenen Eigentümer die künftige Bewirtschaftung der Waldflächen optimiert und eine sinnvolle Grenzziehung des Nationalparkgebietes erreicht“.

Am Montag, 25. November 2019, wurde der Tausch auch rechtlich vollzogen. „Das ist jetzt schon ein besonderer Tag“ so Dagmar Adam, die mit ihren Flächen am Tausch beteiligt ist. Sie unterzeichnete wie Markus Huber, Bevollmächtigter für die Waldgenossenschaft Seebach, den Vertrag. „Für die Waldgenossenschaft ist der Tausch ein Gewinn. Nun haben wir arrondierte Flächen und können so unseren Betrieb besser gestalten“, freut sich Huber.

Es bleibt nun nur noch die Abgabe der Berichtigungsunterlagen für die öffentlichen Bücher, sodass das Grundbuch und das Kataster baldmöglichst korrigiert sind.

Hintergrundinformation: Freiwilliger Landtausch

Der Freiwillige Landtausch ist ein Instrument zur Verbesserung der Agrarstruktur nach dem Flurbereinigungsgesetz. Er verwirklicht den schnellen Tausch ganzer Flurstücke zur Behebung von Besitzzersplitterung. Im Einzelfall sind geringe Vermessungsarbeiten möglich, um Flurstücksteile zu tauschen. Es handelt sich beim Freiwilligen Landtausch um ein sehr schlankes und beim Tausch weniger Flurstücke ohne Vermessung um ein sehr schnelles Verfahren. Voraussetzung ist, dass der Tausch der Strukturverbesserung der Land- und Forstwirtschaft oder dem Naturschutz und der Landespflege dient.