Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 27.07.2023

Feuer- und Grillstellen im Ortenaukreis können wieder genutzt werden

Allgemeinverfügung aufgehoben – weiterhin gilt Vorsicht

Die Regenfälle der vergangenen Tage sowie die sinkenden Temperaturen haben das Waldbrandrisiko im Ortenaukreis reduziert. Deshalb hat das Landratsamt Ortenaukreis die seit dem 17. Juni geltende Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in den Ortenauer Wäldern infolge akuter Waldbrandgefahr aufgehoben. „Ab Freitag, 28. Juli, können somit die vorhandenen Feuer- und Grillstellen im und am Wald im Landkreis wieder genutzt werden“, teilt Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft des Ortenaukreises, mit. Das generell von 1. März bis 31. Oktober geltende gesetzliche Rauchverbot im Wald bleibt weiterhin bestehen.

„Wir werden die Wetterlage auch in den kommenden Wochen weiterhin genau beobachten und gegebenenfalls erneut reagieren. Aber wir hoffen auf einen Wechsel zwischen Schön-Wetter-Phasen und ausreichenden Regenfällen“, erklärt Pfüller. „Jetzt können wir das Grillverbot vorerst aufheben. Natürlich gilt bei der Nutzung der Grillstellen weiterhin höchste Sorgfalt, dazu gehört, dass das Feuer während des Betriebs beaufsichtigt wird und es vollständig gelöscht wird, bevor die die Feuerstelle verlassen wird“, so Pfüller.