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Datum: 16.08.2019

Entwicklungen seit dem Prostituiertenschutzgesetz

Beratungen und Anmeldungen leicht rückläufig

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, das Prostituiertenschutzgesetz, in Kraft. Insbesondere greift seit diesem Zeitpunkt die Anmeldepflicht für Prostituierte, die Vorschriften über die gesundheitliche Pflicht-Beratung sowie die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.

„Mit dem Gesetz sollen der Schutz der Prostituierten, die Regulierung des Prostitutionsgewerbes, die Unterbindung menschenverachtender Auswüchse, Zuverlässigkeitsprüfungen der Betreiberinnen und Betreiber, ordnungsrechtliche Instrumente der Überwachung und die Bekämpfung von Kriminalität gewährleistet werden“, informiert Ordnungsamtsleiterin Andrea Kern vom Landratsamt Ortenaukreis.

Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2017 hatten sich 45 in der Prostitution tätige Personen beim Landratsamt angemeldet. Im Gesamtjahr 2018 waren es dann 96 Beratungen und Anmeldebescheinigungen, die ausgestellt wurden. „2019 konnten bis zum 30. Juni insgesamt 26 solcher Dienstleistungen verzeichnet werden. Somit ist derzeit eher von einer Stagnation der Anmeldungen auszugehen“, so Kern. Allerdings ende in der zweiten Jahreshälfte 2019 die Gültigkeit der Anmeldebescheinigungen, die erstmals im Jahr 2017 mit einer gesetzlichen Frist von zwei Jahren für Personen ab 21 Jahren ausgestellt wurden. „Dies könnte dazu führen, dass dann die Anmeldezahlen wieder ansteigen werden“, sagt die Amtsleiterin.

Bevor Prostituierte ihre Tätigkeit im Ordnungsamt anmelden, findet im Gesundheitsamt die gesundheitliche Beratung statt. „Wir informieren anschließend zur Rechtslage nach dem Prostituiertenschutzgesetz, dem Prostitutionsgesetz und weiteren relevanten Vorschriften“, erklärt Kern. Dazu gehören auch Informationen zur Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft. Auch die Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und die bestehende Steuerpflicht sind Inhalt des Gesprächs. Alle Informationen werden den Prostituierten auch in schriftlicher Form und in der jeweiligen Landessprache ausgehändigt.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtberatungen können die in der Prostitution tätigen Personen auch freiwillige Angebote, wie die Fachberatungsstelle für Menschen in der Prostitution des Diakonischen Werkes, die auch eine Ausstiegsberatung aus der Prostitution anbietet, in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen, auch zu den zur Anmeldung erforderlichen Angaben und Unterlagen, gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Ortenaukreis www.ortenaukreis.de unter dem Suchwort „Prostituierte“