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Datum: 18.05.2018

Elternunterhalt: Richtigstellung Presseberichterstattung

In diversen Presseberichten zur gestrigen Verhandlung am Familiengericht Offenburg in Sachen „Elternunterhalt“ heißt es, das „Landratsamt werde das Urteil des Familiengerichts akzeptieren.“ Dies ist nicht korrekt. Richtig ist vielmehr, dass wir im Vorfeld der Verhandlung auf eine Presse-Anfrage mitgeteilt haben, dass wir den Vergleichsvorschlag des Gerichts (Reduzierung auf 30 Prozent des errechneten Unterhalts) akzeptieren werden. Dieser wurde aber gestern vom Anwalt der Klägerin abgelehnt.

Nach der abgeschlossenen Beweisaufnahme hat das Familiengericht angekündigt, den Beschluss am 19. Juni mitzuteilen. Diesen werden wir prüfen und anschließend entscheiden, ob der Beschluss akzeptiert wird oder wir die Entscheidung in der nächsten Instanz überprüfen lassen.