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Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt: Müllgebühren per SEPA-Lastschrift bezahlen

Um Mahnungen zu vermeiden empfiehlt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft allen gebührenpflichtigen Grundstückseigentümern, die Möglichkeit des komfortablen und sicheren Gebühreneinzugs verstärkt zu nutzen.
Das Landratsamt Ortenaukreis erhebt die Hausmüllgebühren für über 100.000 Grundstücke. In bereits rund 60 Prozent der Fälle zieht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft diese Gebühren bei Fälligkeit aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats vom Bankkonto des Grundstückseigentümers ein. Fällig werden die Abfallgebühren erst einen Monat, nachdem der Grundstückseigentümer den jeweiligen Gebührenbescheid erhalten hat. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat werden daher Mahnungen einschließlich der damit entstehenden Kosten ausgeschlossen.
Der für das SEPA-Basislastschriftmandat erforderliche Vordruck ist den Abfallgebührenbescheiden beigefügt. Außerdem ist er auf der Startseite des Eigenbetriebs unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de abrufbar oder kann telefonisch unter 0781 805 6000, per Fax unter 0781 805 1213 sowie per E-Mail unter abfallwirtschaft@ortenaukreis.de kostenlos angefordert werden.