Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 15.09.2023

Dringend Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete gesucht

Ortenaukreis benötigt größere Immobilien für Gemeinschaftsunterkünfte sowie kleinere Wohneinheiten für minderjährige Flüchtlinge

Der Ortenaukreis sucht weiteren Wohnraum für die Unterbringung Geflüchteter. Vor dem Hintergrund des weiter andauernden Kriegs in der Ukraine, der nach wie vor Menschen zur Flucht treibt, aber auch weil sich aus anderen Teilen der Welt Männer, Frauen und Kinder auf den Weg machen, um Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern zu entgehen, suchen sowohl das Migrations- als auch das Jugendamt geeignete Immobilien.

 „Auch im vierten Quartal 2023 ebbt der Zustrom an Geflüchteten, die vom Ortenaukreis in den Vorläufigen Unterbringungen aufgenommen, untergebracht und betreut werden müssen, nicht ab“, erklärt Manuela Kirschneit, Leiterin des Migrationsamts des Ortenaukreises. „Der Wohnraum für die Unterbringung und Erstversorgung der Geflüchteten ist jedoch knapp“, so Kirschneit weiter. Ende August waren von den aktuell rund 2.200 belegbaren Plätzen in den Gemeinschaftsunterkünften des Ortenaukreises mehr als 1.900 belegt. Im Laufe des Monats September werden mindestens 250 weitere Plätze mit neu angekommenen Geflüchteten belegt werden.

Für die vorläufigen Gemeinschaftsunterkünfte sucht das Migrationsamt kurz- und mittelfristig verfügbare größere Immobilien, wie zum Beispiel ehemalige Hotels oder Gasthöfe, Bürogebäude oder größere Wohngebäude, in denen Familien und Einzelpersonen eine Bleibe finden können bis sie in die Anschlussunterbringung oder eigenen Wohnraum umziehen können. Angebote nimmt das Migrationsamt gerne per E-Mail an migrationsamt@ortenaukreis.de oder telefonisch unter 0781 805 1660 entgegen.

Auch Jugendamtsleiterin Melanie Maulbetsch-Heidt sucht dringend nach Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährigen Ausländer (UMA). Das Jugendamt musste zuletzt ein provisorisches Zeltnotlager bei einer Lahrer Inobhutnahmestelle errichten, um die ankommenden jungen Menschen vorerst versorgen zu können. „Wir bitten alle Menschen, die im Ortenaukreis Immobilien zur Verfügung haben, herzlich um Mithilfe, damit wir den jungen geflüchteten Menschen Schutz und Perspektiven bieten können“, so die Jugendamtsleiterin.

Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen kommen große Wohnungen oder Häuser, die mindestens fünf Zimmer haben in Betracht. Diese sollten zudem über eine Küche sowie Sanitärräume mit Dusche und WC verfügen. In den Einrichtungen werden UMA umfassend pädagogisch betreut. Die Mietkosten im ortsüblichen Rahmen werden durch die Jugendhilfe übernommen. Für Immobilienangebote dieser Art steht Benjamin Frei, Jugendhilfeplaner des Jugendamtes, unter E-Mail an benjamin.frei@ortenaukreis.de oder telefonisch unter 0781 805 6272 zur Verfügung.

Hintergrundinformation: Landeserstaufnahmestelle, vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung
Für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt es in Baden-Württemberg ein dreistufiges Unterbringungssystem, das im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt ist:
1. Unterbringung von Asylsuchenden in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), die vom Land Baden-Württemberg betrieben wird. Hier werden die Asylsuchenden registriert, gesundheitlich untersucht und sie stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Geflüchtete aus der Ukraine müssen nicht in eine Erstaufnahmeeinrichtung, sie können auch direkt privat unterkommen oder sich an die untere Aufnahmebehörde für die Aufnahme in der vorläufigen Unterbringung wenden.
2. Danach folgt die Verlegung in die vorläufige Unterbringung (VU), die in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise liegt. Hier bleiben die Antragsteller während ihres laufenden Asylverfahrens. Durch Erstorientierungskurse, Sprachkurse, Kindergarten, Schule, ärztliche Versorgung machen sie erste Integrationsschritte.
Die VU endet nach Anerkennung oder rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages, aber nach maximal 24 Monaten. Für die Geflüchteten aus der Ukraine beträgt der Aufenthalt in der VU max. sechs Monate.
3. Als dritte Stufe folgt die Anschlussunterbringung (AU) in den Städten und Gemeinden. Die Geflüchteten werden durch Integrationsmanager betreut. Der Ortenaukreis berechnet halbjährlich die Verteilungsquote, damit sich die Ortenauer Kommunen frühzeitig darauf einstellen können.

Hintergrund: Inobhutnahme und dauerhafte Unterbringung von UMA
Das Jugendamt des Ortenaukreises ist für die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise zuständig. Das bedeutet, der Ortenaukreis hat die gesetzliche Verpflichtung nach dem achten Sozialgesetzbuch, alle UMA im Zuständigkeitsbereich zunächst in Obhut zu nehmen. Durch die Grenzlage ist der Ortenaukreis besonders stark von Zugängen betroffen.

Zusätzlich zur vorläufigen Inobhutnahme besteht eine Aufnahmeverpflichtung jedes Stadt- und Landkreises nach der Quotierung des sogenannten „Königsteiner Schlüssels“. Die danach zugewiesenen UMAs sind auf Dauer unterzubringen. Die Quote im Ortenaukreis ist seit Dezember letzten Jahres konstant steigend.