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Datum: 06.11.2020

Digitalisierung an Kreisschulen nimmt weiter Fahrt auf

Schulen in Trägerschaft des Ortenaukreises setzen Gelder aus Sofortausstattungsprogramm des Digitalpakts um

Um die digitale Infrastruktur der kreiseigenen Schulen weiter voranzubringen und sie mit modernen digitalen Endgeräten auszustatten, hat der Ortenaukreis bereits mehr als 1,1 Millionen Euro aus dem Digitalpakt des Bundes und des Landes sowie weitere 1,1 Millionen Euro aus dem Sofortausstattungsprogramm erhalten. Weitere 5,6 Millionen Euro an Fördermitteln kann der Ortenaukreis unter Vorlage entsprechender Medienentwicklungspläne der Schulen noch aus dem Digitalpakt abrufen. Das berichtete der Leiter des Amts für Schule und Kultur, Bernhard Kohler, gestern in der Sitzung des Kultur- und Bildungsausschusses des Kreistags.

„Wir sind in der Digitalisierung unserer 13 Beruflichen Schulen und neun Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ein gutes Stück vorangekommen“, freute sich Kohler. Dies sei nicht zuletzt auch durch die coronabedingten zusätzlichen Mittel von Bund und Land möglich. „Mit den Geldern aus dem Sofortausstattungsprogramm können die Kreisschulen gerade auch Schülerinnen und Schülern, die selbst keine mobilen Endgeräte haben, ausstatten und so auch soziale Unterschiede ausgleichen“, so der Amtsleiter. Bisher wurden bereits über 1.700 mobile Endgeräte beschafft. Die allermeisten sind bereits von den Schulen eingerichtet und in ihre schulischen Netzwerke eingebunden worden. Sie stehen somit für den Verleih an die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung und können in der aktuellen Pandemie für das Homeschooling eingesetzt werden.
Leider sei vom Land noch nicht abschließend geklärt, wie die Versorgung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten ausgestaltet wird. Dies sei aber sinnvoll, so Kohler, damit diese in die schulischen Netzwerke integriert werden können.

Darüber hinaus ging der Amtsleiter auch auf den Stand der Digitalisierungskonzeption für die Schulen in Kreisträgerschaft ein. „Unser Ziel ist es, die EDV-Strukturen an allen Beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zu standardisieren und zu vereinheitlichen. Neben hoher Bedienerfreundlichkeit soll ein möglichst geringer Wartungs- und Pflegeaufwand bei schnellem Support für die Schulen erreicht werden“, erklärte Kohler. „Dabei kann der Ortenaukreis von den zur Verfügung stehenden Digitalpaktmitteln umfassend profitieren“, so der Amtsleiter weiter. Um die weiteren Fördermitteln zu erhalten, müsse für jede Schule ein vom Landesmedienzentrum genehmigter Medienentwicklungsplan vorlegt werden. Eine Antragstellung sei bis April 2022 möglich. Alle Schulen haben Anfang des Jahres in Kooperation mit dem Kreismedienzentrum begonnen, ihre Medienentwicklungspläne zu erstellen. Zwar habe man den ursprünglich bis zum Sommer geplanten Abschluss aller Medienentwicklungspläne coronabedingt nicht realisieren können, aber die ersten Schulen stünden kurz vor dem Abschluss, weshalb die Verwaltung fest damit rechne, dass alle Pläne bis Ende des Jahres genehmigungsreif sind.

Hintergrundinformation Sofortausstattungsprogramm

Die Gesamtfördermittel des Sofortausstattungsprogramms kommen von Bund und Land, wobei der Anteil aus Bundesmitteln bis Ende des Jahres zu verausgaben ist und die anteilig vom Land bereitgestellten Mittel bis spätestens 31. Juli 2021 verwendet werden müssen.

Die dem Ortenaukreis bereitgestellten Mittel sind aktuell bereits zu 84 Prozent umgesetzt. Sie wurden nach den jeweiligen Schülerzahlen auf die 22 Kreisschulen verteilt. Die Schulen können frei entscheiden, welche Geräte am besten zu ihrer vorhandenen EDV-Infrastruktur passen und welche Geräte schnellstmöglich in ihre schulischen Netzwerke eingebunden werden können. Dabei können Schulen aus ihrem originären Schulträgerbudget auch weitere Geräte beschaffen, um sinnvolle Geräteeinheiten/Klassensätze bilden zu können.

Hintergrundinformation Digitalpakt

Mit dem Digitalpakt Schule investieren der Bund und die Länder in den flächendeckenden Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur. Die Länder haben sich außerdem verpflichtet, die digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, durch Anpassung der Lehrpläne sowie durch Schulung der Lehrkräfte im Rahmen der Lehreraus- und -weiterbildung weiter voranzubringen. Insgesamt stellte der Bund für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Zu dem auf das Land Baden-Württemberg entfallenden Bundesmittelanteil von rund 650 Millionen Euro hat das Land weitere 150 Millionen Euro bereitgestellt. In Folge der Corona-Pandemie wurden die Digitalpaktmittel in Baden-Württemberg um zusätzliche 130 Millionen Euro für die Sofortausstattung der Schulen u.a. für die IT-Administration und verleihbare mobile Endgeräte für Schüler aufgestockt. Die Mittel stehen den Schulträgern zur Verfügung, die ihrerseits über deren Verwendung an den einzelnen Schulen entscheiden. Der Digitalpakt sieht einen Eigenanteil der Schulträger in Höhe von 20 Prozent der getätigten Investitionskosten vor.