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Datum: 11.09.2020

Die Teilhabe von Kindern unterstützen
120 Kinder nehmen integrative Hilfen in Anspruch

Das Amt für Soziales und Versorgung im Ortenaukreis unterstützt momentan rund 120 Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen durch integrative Hilfen im Regelkindergarten. „Integrative Hilfen sind eine Form der Eingliederungshilfe. Sie werden gewährt, wenn ein Kind aufgrund einer wesentlichen Behinderung bei der Teilhabe am Kindergartengeschehen eingeschränkt ist und das Kindergartenpersonal alleine die zusätzlich erforderliche Unterstützung nicht oder nur teilweise leisten kann“, erläutert Ingrid Oswald, die ab 1. Oktober die Leitung des Amts für Soziales und Versorgung übernimmt.

Der Umfang der gewährten Hilfe hängt vom individuellen behinderungsbedingten Bedarf des Kindes ab. Anhand von ärztlichen Unterlagen, die die Eltern im Rahmen eines Antrags bei der Eingliederungshilfe des Amtes für Soziales und Versorgung einreichen, wird der jeweilige Bedarf festgestellt. Die Teilhabemanager der Eingliederungshilfe sind in der Regel Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, die sich die Situation vor Ort anschauen und dann im gemeinsamen Gespräch klären, welche und wieviel zusätzliche Unterstützung erforderlich ist. Dazu ist unter anderem  ein enger Austausch mit den Kindergärten, den Frühberatungsstellen und den Ärzten erforderlich. „Für die Teilhabemanager der Eingliederungshilfe ist diese Tätigkeit sehr herausfordernd.“, so Oswald weiter. „Als Teilhabemanager muss man viele Aspekte beachten und jeden Fall individuell beurteilen. Dies kann sehr anspruchsvoll sein, da viele schwierige Entscheidungen getroffen werden müssen, die dann deutliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben. Die positiven Rückmeldungen zeigen dabei, wie wichtig diese Hilfen ist.“

Die Betreuung von Kindern mit einer Behinderung im Regelkindergarten fordert alle Beteiligten und ist gleichzeitig für alle bereichernd. Es profitieren Kinder mit Behinderung und nicht behinderte Kinder gegenseitig voneinander.

„Je nach Behinderung kann die Situation aber trotz aller Bemühungen für das Kind überfordernd sein“, erläutert die kommissarische Amtsleiterin. Manchmal komme ein Kind etwa mit der Gruppengröße im Regelkindergarten nicht zu Recht oder die Räumlichkeiten verhindern eine adäquate Teilhabe. Manchmal ist der Förderbedarf so groß, dass die Betreuung nur durch speziell ausgebildetes Personal möglich ist, wie etwa in einem Schulkindergarten. „Ein Schulkindergarten ist ein Kindergarten, den ausschließlich Kinder mit einer Behinderung besuchen. Die Gruppen sind sehr klein, es gibt wesentlich mehr Betreuungspersonal, das zudem über spezifische Ausbildungen verfügt. Außerdem können während der Kindergartenzeit Therapien wie Ergotherapie oder Logopädie durchgeführt werden“, so Oswald.

Welchen Kindergarten ein Kind mit einer Behinderung besucht, entscheiden die Eltern. Für welche Form der Betreuung sich die Eltern entscheiden, muss individuell abgewogen werden und hängt vor allem von den Bedürfnissen der Kinder ab.