Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 31.01.2019

Die Kommunale Arbeitsförderung bleibt auch zu Jahresbeginn 2019 in der Erfolgsspur

Presseinformation zum Statistikreport Januar 2019

Im Januar 2019 haben sich die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) kaum verändert: So ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften gegenüber dem Vormonat um 0,4 Prozent gesunken und die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger ist mit 10.325 nahezu konstant geblieben. „Da beide Werte zu Jahresbeginn üblicherweise ansteigen, ist diese Entwicklung durchaus als positiv zu bewerten“, betont Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters.

Die Arbeitslosenzahl hat sich dagegen um 5,4 Prozent erhöht. „Dieser deutliche Anstieg bei zeitgleich moderat gesunkenen Fallzahlen hat einen rein statistischen Hintergrund und darf nicht als verschlechterte Arbeitsmarktsituation fehlinterpretiert werden“, so Mittelstädt weiter. Maßgebliche Ursache für diese Entwicklung seien einige Ende Dezember abgeschlossene Arbeitsfördermaßnahmen. So ist die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat – wie zum Jahreswechsel üblich – um 233 auf 1.775 Personen gesunken. „Da Teilnehmer an Fördermaßnahmen nicht als arbeitslos gelten, wurde die Arbeitslosenstatistik dadurch entsprechend belastet“, erläutert Mittelstädt. Aussagekräftiger sei hier der Vergleich zum Vorjahresmonat – so betrachtet seien es aktuell 449 Arbeitslose weniger (=minus 10,1 Prozent).

Derzeit betreut die KOA 7.530 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 16.389 Personen. 4.000 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.873 als Arbeitssuchende. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt somit 7.873. Hinzu kommen 5.224 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.452 reine Alg II-Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 840 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

Im Januar 2019 haben 86 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 39 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 125 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

Statistikreport Januar 2019