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Deutlicher Rückgang bei den Fallzahlen der KOA - auch aufgrund vermehrter Arbeitsmarktintegrationen von Flüchtlingen

Im Oktober 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) erneut gesunken. So hat die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger gegenüber dem Vormonat um 1,8 Prozent und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,6 Prozent abgenommen. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich sogar um 5,7 Prozent vermindert.

„Mit dem aktuellen Rückgang der Fallzahlen hat sich der positive Trend der letzten Monate nochmals verstärkt“, freut sich Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters. Maßgeblich beeinflusst sei diese Entwicklung durch die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Fluchthintergrund. „Im Ergebnis sind nun bereits im zweiten Monat in Folge deutlich mehr Geflüchtete aus dem SGB II-Leistungsbezug ausgeschieden, als neue Personen mit Fluchthintergrund aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II übergewechselt sind. Dies nährt unsere Hoffnung, dass der flüchtlingsbedingte Zenit bei den Fallzahlen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischenzeitlich überschritten ist“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit betreut die KOA 8.376 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.014 Personen. Davon erhielten 11.467 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.712 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 835 Personen.
4.356 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.319 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.675. Hinzu kommen 2.792 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im Oktober 2017 haben 229 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 24 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 253 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.