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Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises empfiehlt zusätzliche Mittel für die Kindertagespflege bereitzustellen und Kostenbeiträge der Eltern an die aktuellen Entwicklungen anzupassen

Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Kreistag des Ortenaukreises in seiner gestrigen Sitzung, die Geldleistungen für Tageseltern zu erhöhen und die Kostenbeiträge der Eltern den aktuellen Entwicklungen anzupassen und in Teilen stärker nach sozialen Gesichtspunkten zu staffeln. Außerdem sollen die Träger der Kindertagespflege für das Jahr 2019 aus Mitteln des Finanzausgleichs mit 481.200 Euro sowie aus Kreismitteln zur Strukturförderung mit 75.000 Euro gefördert werden. 

„Mit jährlich fast 250.000 Betreuungsstunden durch rund 330 Tagespflegepersonen ist die Kindertagesbetreuung eine wichtige Säule der Kinderbetreuung im Ortenaukreis und eine wertvolle Ergänzung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten. Wir wollen die Kindertagespflege weiter fördern und Anreize sowohl für die Tagespflegepersonen als auch für die Eltern schaffen“, so Sozialdezernent Georg Benz.  

Dabei helfe der „Pakt für gute Bildung und Betreuung“, den das Land mit den Kommunen abgeschlossen habe. Er sehe eine Erhöhung der Stundensätze für Tageseltern auf 6,50 Euro für die Betreuung von unter Dreijährigen und auf 5,50 Euro für die über Dreijährigen vor. „Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wird wohl noch in 2018 eine entsprechende Empfehlung zum 1. Januar 2019 aussprechen“, so Benz weiter. „Wir im Ortenaukreis schießen seit 2014 pro Betreuungsstunde 5,50 Euro zu, ohne nach dem Alter der betreuten Kinder zu unterscheiden. Nun wollen wir den Zuschuss auf einheitlich 6,50 Euro pro Stunde anheben, damit auch vor dem Hintergrund der knappen Betreuungsplätze gleiche Rahmenbedingungen für alle Kinder gelten. Nach Abzug der Landesbeteiligung bleiben rund 125.000 Euro Mehrkosten, die wir in die Haushaltsplanungen aufnehmen werden.“ 

„2018 haben wir deutlich mehr Mittel nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Kleinkindbetreuung in der Kindertagespflege erhalten als noch 2017“, erklärt Jugendamtsleiter Heiko Faller. Ohne den Betrag, den der Kreis zur fachlichen Begleitung der Tageseltern an die Träger der Kindertagespflege weitergebe, stünden noch knapp 1,17 Millionen Euro zur Reduzierung der Kostenbeiträge der Eltern allgemein zur Verfügung. Die Beitragshöhe sei nach Einkommen, Betreuungszeit und Kinderzahl gestaffelt. Bei der Bemessung der Kostenbeiträge will der Kreis weiterhin Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 3.500 Euro zusätzlich entlasten. Faller betont: „So kann eine breite Bevölkerungsspanne von der Förderung profitieren. Besser verdienende Eltern können auf Antrag einen einkommensunabhängigen Landeszuschuss erhalten, so dass sich auch für sie der Kostenbeitrag auf ein angemessenes Maß reduziert.“ 

Aus Gleichbehandlungsgründen empfehlen die Ausschussmitglieder auf Vorschlag der Verwaltung, künftig bei der Berechnung des Kostenbeitrags alle Einkünfte wie Nettoeinkommen, Renten, Unterhalt, Kindergeld statt wie bisher nur das Nettoeinkommen zu berücksichtigen und im Gegenzug von den Eltern erst ab einem monatlichen Einkommen von 1.701 Euro einen Kostenbeitrag zu verlangen. 

Nach dem Willen des Jugendhilfeausschusses wird als weitere soziale Komponente eine Abstufung nach der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie eingeführt. Bisher wurden ermäßigend nur die im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt, die in der Kindertagespflege betreut werden. 

Weiter sollen Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich von der Kostenbeitragspflicht entbunden werden. 

Dezernent Benz fasst zusammen: „Mit den Vorschlägen verändern wir das bisherige Grundsystem nur marginal. Nach wie vor sind die Beitragstabellen so konzipiert, dass die breite Masse der Bevölkerung von einer Förderung profitiert, besser verdienende Eltern aber den Beitrag bis auf den einkommensunabhängigen Zuschuss aus dem Finanzausgleich selbst bezahlen. Durch die Änderungen stärken wir die unteren Einkommensgruppen und kinderreiche Familien. Die Tageseltern profitieren von der Anhebung der laufenden Geldleistungen. Außerdem werden sich mit der neuen Kostenbeitragstabelle die Kostenbeiträge für Kleinkinder in der Tagespflege weiterhin im Mittel ungefähr im Bereich der Elternbeiträge für städtische Krippenplätze bewegen, was ebenfalls unser Ziel ist.“