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Datum: 21.02.2019

Das Landratsamt Ortenaukreis informiert über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen des Brexits für britische Staatsangehörige

Sollte das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austreten, ändern sich die Aufenthalts- und Einbürgerungsregelungen für in Deutschland lebende Briten. Im Falle eines ungeregelten Brexits treten zum 29. März 2019 mehrere Übergangsregelungen in Kraft.

Mit dem Brexit endet die Freizügigkeitsberechtigung britischer Staatsbürger in der EU. Gleiches gilt für Ehegatten oder Angehörige eines britischen Staatsangehörigen aus Drittstaaten. Ab diesem Zeitpunkt benötigen in Deutschland lebende Briten und ihre Familienmitglieder reguläre Aufenthaltstitel. Diese können beispielsweise zum Zweck der Beschäftigung, zur Ausbildung oder aus familiären Gründen erteilt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis in Betracht.
Im Falle eines ungeregelten Brexits können in Deutschland lebende britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen für einen Zeitraum von drei Monaten, auch ohne Aufenthaltstitel, weiterhin im Bundesgebiet leben und arbeiten. Bis zum Ablauf dieser Frist zum 30. Juni 2019 sollte ein gültiger Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Bis zur Entscheidung über den Antrag bleiben der Aufenthalt im Bundesgebiet sowie die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit erlaubt.

Auch für Einbürgerungsbewerber ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sofern vor dem 29. März 2019 ein Antrag auf Einbürgerung eingegangen ist, mit Vorlage aller Einbürgerungsvoraussetzungen, können die Antragssteller mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden. Einbürgerungsvoraussetzungen sind beispielsweise Deutschsprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Eine vollständige Liste der Einbürgerungsvoraussetzungen ist auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abrufbar: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf Statusrechte im Zusammenhang mit dem Brexit finden sich auf der Internetseite des Bundeministeriums des Innern, für Bau und Heimat (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html)  sowie auf der offiziellen Informationsseite für in der Bundesrepublik lebende britische Bürger: https://www.gov.uk/guidance/living-in-germany