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Datum: 04.07.2019

Damit das Sommerfest auch zum kulinarischen Vergnügen wird: Lebensmittelkontrolle gibt Tipps für Vereine und Verbraucher

Ob Vereins-, Straßen-, oder Weinfest, private Feier oder Feierabendhock – gerade im Sommer bietet die sonnenverwöhnte Ortenau zahlreiche Gelegenheiten für Feierlichkeiten jeglicher Art. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Ortenaukreis gibt Tipps und Tricks, wie man trotz möglicher Gefahren bedenkenlos Speisen und Getränke anbieten kann und damit auch Veranstaltungen bei strahlendem Sonnenschein oder an einem lauen Sommerabend zum Vergnügen werden.

Denn bei heißen Temperaturen wie wir sie aktuell erleben, ist es besonders wichtig auf die sachgerechte Lagerung, Zubereitung und Abgabe der Lebensmittel zu achten. Damit die Organisatoren von Festen ihren Gästen einwandfreie Speisen und Getränke anbieten können, stehen die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamts diesen gerne beratend zur Seite. Um die Verbraucher zu schützen, sind auch Kontrollen sinnvoll, obgleich sie bei den Betroffenen Organisationen nicht immer mit Begeisterung aufgenommen werden. Denn durch Fehler beim Umgang mit Nahrungsmitteln kann es schlimmstenfalls auch zu Erkrankungen kommen. Um dies zu vermeiden und auch den Gastgebern einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, hat die Lebensmittelkontrolle die nachfolgenden Infos zusammengestellt.

Standaufbau:

  • Die richtige Wahl des Standorts erleichtert nach dem Fest die Reinigung. Der Untergrund sollte trocken und wasserundurchlässig sein und so gestaltet werden, dass er sauber gehalten werden kann.
  • Ein Zelt so aufstellen, dass Lebensmittel beispielsweise vor Staub, Vögeln und Insekten geschützt sind. Es muss überdacht sowie seitlich und rückwärts umschlossen sein. Seiten- und Rückwände müssen aus festem Material, mit glatter und leicht zu reinigender Oberfläche gefertigt sein.
  • Dies gilt auch für Oberflächen, die zur Vorbereitung und Ausgabe der Speisen und Getränke dienen. Kunststofftischdecken erfüllen etwa sowohl einen dekorativen als auch einen hygienischen Zweck.
  • Gerade im Sommer ist es wichtig, ausreichend Kühlmöglichkeiten bereitzustellen, in denen alle Zutaten und Speisen bis zur Verwendung bei den erforderlichen Temperaturen aufbewahrt werden. Wählen Sie ein schattiges Plätzchen, um die Kühlgeräte vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
  • Wenn Sie Ihre Speisen und Getränke zum Fest transportieren, sollte dies in einem sauberen Fahrzeug erfolgen. Lebensmittel müssen rundherum verpackt und ggf. gekühlt sein und dürfen nicht im Fußraum transportiert werden.

Hygiene und Sauberkeit:

  • Unbedingt erforderlich ist eine leicht erreichbare Handwaschgelegenheit mit ausreichend Kalt- und Warmwasserzulauf. Am besten Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitstellen. Ein Kunststoffkanister mit Auslaufhahn und Auffangbehälter für das Abwasser reichen aus.
    Auf Handschuhe nach Möglichkeit verzichten, da man dadurch dazu tendiert, die Hände weniger zu waschen. Die Hände sollten vor Arbeitsbeginn, nach jedem Toilettenbesuch und nach dem Arbeiten mit rohem Fleisch, Fisch, Geflügel und Eiern gewaschen werden.
    Achten Sie auch auf Ihre persönliche Hygiene: Ein gepflegtes Äußeres wirkt nicht nur einladender, sondern ist auch äußerst wichtig für den Umgang mit Lebensmitteln.
  • Das zum Spülen und Händewaschen verwendete Wasser muss Trinkwasserqualität haben. Das Spülen kann maschinell oder per Hand erfolgen. Hierfür sind zwei Spülbecken, eines mit heißem Wasser und Reinigungsmittel, eines mit warmem, klarem Nachspülwasser, notwendig. Wasser sowie Trockentücher müssen regelmäßig gewechselt werden. Sauberes Geschirr muss vom schmutzigen Geschirr getrennt aufbewahrt und vor Verschmutzungen geschützt werden.
  • Helfer müssen gesund sein, d.h. keine Haut-, Magen-Darm-Erkrankungen oder eitrigen und nässenden Wunden im Bereich der Arme und Hände haben. Schneidet sich ein Helfer mit einem Messer, muss die Wunde wasserdicht verbunden werden.
  • Toilettenräume sollten leicht erreichbar und mit Handwaschgelegenheiten sowie Flüssigseife und Einmalhandtüchern versehen sein.
  • Auch wenn es selbstverständlich klingt, darf im Bereich der Lebensmittelherstellung und -behandlung nicht geraucht werden.

 Zubereitung:

  • Gerätschaften und Arbeitsflächen müssen sauber, leicht zu reinigen und unbeschädigt sein.
  • Verarbeiten Sie tierische und pflanzliche Lebensmittel getrennt voneinander.
  • Halten Sie heiße Speisen bei mindestens 65°C für maximal drei Stunden warm.
  • Lassen Sie gekochte Komponenten gut abkühlen, bevor Sie sie mit anderen Lebensmitteln mischen, um z.B. Feinkostsalate herzustellen.
  • Bewahren Sie Rohware getrennt von verzehrfertigen Speisen auf.
  • Frittieren Sie mit geeigneten Fetten oder Speiseölen und nur bei maximal 175°C.
  • Grillgut immer nur nach Bedarf aus der Kühlung nehmen.
  • Verwenden Sie unterschiedliche Zangen und verschiedenes Geschirr für rohes und gegartes Fleisch.
  • Werden Speisen (z.B. für ein Salat- oder Kuchenbüffet) mitgebracht, stellen Sie die einwandfreie Qualität dieser sicher. Sollten Ihnen die Speisen etwa nicht frisch vorkommen, verweigern Sie im Interesse ihrer Gäste die Annahme.
  • Für Abfälle werden auf dem Gelände mehrere verschließbare Behälter aufgestellt.

Lebensmittelausgabe:

  • Speisen, die präsentiert werden (z.B. Kuchen), sollten vor äußeren Einflüssen (Husten, Niesen) z.B. mit einer Haube oder Folie geschützt werden.
  • Einmal ausgegebene Speisen dürfen weder zurückgenommen noch erneut ausgegeben werden.
  • Reste von durchgegarten Speisen können an Helfer verteilt oder vollständig entsorgt werden; dies gilt auch für ungekühlte Musterstücke sowie für die gekühlten rohen Lebensmittel.
  • Bieten Sie Getränke, insbesondere aus mobilen Schankanlagen, an, lassen Sie sich die Handhabung erklären.