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Datum: 27.06.2022

Coronabedingte Einmalzahlung für Arbeitslosengeld II-Empfänger

Zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehraufwendungen hat das Bundeskabinett beschlossen, Arbeitslosengeld II-Empfängern im Juli 2022 eine Einmalzahlung als Ausgleich der coronabedingten, zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben in Höhe von 200 Euro zu gewähren. Dies betrifft erwachsene Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem erhalten minderjährige Leistungsberechtigte der genannten Gesetze ab dem 1. Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro zusätzlich zu den bisherigen Zahlungen.

Die Kommunale Arbeitsförderung teilt mit, dass für diese Leistungen kein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Die Auszahlung erfolgt automatisch im Juli 2022 für die Erwachsenen und ab Juli 2022 monatlich für minderjährige Kinder.