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Datum: 03.09.2021

Bundestagswahl: Vorbereitungen im Wahlkreis Offenburg weitgehend abgeschlossen

Bis zur Bundestagswahl am 26. September sind es zwar noch rund drei Wochen. Beim Landratsamt Ortenaukreis, das für den Wahlkreis 284 Offenburg zuständig ist, sind aber schon jetzt alle Vorbereitungen für den Wahltag getroffen. Seit mehreren Monaten bereiten Ulrike Karl, Leiterin des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts, und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Wahlen vor. „Damit am Wahlabend alles klappt, sind umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, die nun weitgehend abgeschlossen sind. Wir sind für den Wahltag gut gerüstet“, so Karl.

Nachdem der Kreiswahlausschuss am 30. Juli 2021 die neun im Wahlkreis Offenburg kandidierenden Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen hat, hat das Landratsamt rund 220.000 Stimmzettel drucken lassen und Mitte August an die 29 Gemeinden im Wahlkreis Offenburg verteilt. Der Ortenaukreis ist nur für den Wahlkreis 284 zuständig. Während die südlichen Städte und Gemeinden zum Wahlkreis 283 Emmendingen-Lahr gehören, sind fünf Kinzigtalgemeinden (Hornberg, Gutach, Wolfach, Oberwolfach und Hausach) dem Wahlkreis 286 Schwarzwald-Baar zugehörend.

Der Wahlkreis 284 teilt sich in rund 180 Urnenwahlbezirke auf. Hinzu kommen 75 Briefwahlbezirke. Der Anteil der Briefwahlbezirke hat sich im Verhältnis zur letzten Bundestagswahl nahezu verdoppelt. Etwa 207.000 Wahlberechtigte zählt der Wahlkreis Offenburg. Rund 1.250 Wahlhelfer, etwa fünf pro Wahlbezirk, werden allein im Wahlkreis Offenburg am 26. September für die Abwicklung der Bundestagswahl ehrenamtlich im Einsatz sein.

Wie bereits bei den letzten Wahlen ist die obere linke Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Dabei handelt es sich nicht um eine Beschädigung, vielmehr dient dies den Sehbehinderten dazu, den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in die so genannte Blindenschablone einlegen zu können. Damit ist gewährleistet, dass Sehbehinderte vollkommen selbstständig ihr Wahlrecht ausüben können.

Ermittlung des Wahlkreisergebnisses
Das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis wird am Wahlabend im Landratsamt Ortenaukreis ermittelt. Dazu müssen die 29 Gemeinden nach der Auszählung ihr Ergebnis in die Kreisbehörde übermitteln, wo sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ab 18 Uhr im Einsatz sind und unter anderem nach und nach telefonisch die Ergebnisse aus den Gemeinden entgegennehmen. Gleichzeitig werden die Ergebnisse aber über das seit der Landtagswahl 2021 im Einsatz befindliche Wahlmanager-Programm von den teilnehmenden Gemeinden übermittelt. „Etwa gegen 19 Uhr rechnen wir mit den ersten Ergebnissen“, sagt Ulrike Karl aus den Erfahrungen der Landtagswahl. „Bis alle Meldungen eingegangen sind, wird es aber sicherlich bis 21 Uhr dauern,“ ergänzt Kreiswahlleiter Michael Loritz. „Erst danach kann dann auch das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis festgestellt werden.“

Liegt das vorläufige Endergebnis für den Wahlkreis vor, übermittelt Kreiswahlleiter Michael Loritz die Zahlen an die Landeswahlleiterin in Stuttgart. Dies geschieht auf elektronischem Wege, denn in einem landeseinheitlichen Verfahren wird das Ergebnis direkt in ein Erfassungsprogramm des Statistischen Landesamtes eingegeben. Dort wird das Gesamtergebnis für das Land Baden-Württemberg ermittelt und an den Bundeswahlleiter nach Berlin weitergegeben.

Wer an schnellen Ergebnissen aus dem Wahlkreis interessiert ist, sollte am Wahlabend zwischen 19 und 21 Uhr einen Blick auf die Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de werfen. Das Landratsamt bietet erneut seinen Wahl-Service an und wird die aus den Gemeinden eingehenden Ergebnisse zeitgleich ins Internet stellen.

Wahlforschung
In jeweils einem Wahlbezirk der Gemeinden Appenweier, Berghaupten, Durbach, Kappelrodeck, Kehl, Rheinau und Sasbachwalden sowie in zwei Wahlbezirken in Hohberg und Offenburg wird das Statistische Bundesamt gesonderte Auswertungen der Wählerstimmen vornehmen. Alle Urnenwählerinnen und -wähler in diesen Bezirken sowie die Briefwählerinnen und-wähler in einem Briefwahlbezirk der Stadt Offenburg und der Gemeinde Appenweier erhalten einen Stimmzettel mit einem gesonderten Aufdruck. Dieser gibt Auskunft über Geschlecht und Altersgruppe der Wählerin oder des Wählers. Die Stimmzettel in diesen Wahlbezirken werden am Wahlabend wie in jedem anderen Wahlbezirk ausgezählt. Sie gehen erst später an das Statistische Bundesamt und werden dort nochmals zu statistischen Zwecken ausgewertet. Außerdem ist die Stadt Renchen damit beauftragt, um 14 Uhr den aktuellen Stand der Wahlbeteiligung der Landeswahlleiterin mitzuteilen.

Wahlprüfung
Bereits am Tag nach der Wahl beginnt dann im Ortenaukreis die Wahlprüfung. Dafür müssen die Gemeinden alle Niederschriften der 250 Wahlvorstände, alle als ungültig gewerteten Stimmzettel und alle nicht gewerteten Wahlbriefe vorlegen. Sechs Mitarbeitende des Landratsamtes prüfen dann, ob die Entscheidungen von den einzelnen Wahlvorständen korrekt getroffen wurden. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 30. September 2021, um 11 Uhr das amtliche Wahlergebnis für den Wahlkreis und den Kandidaten oder die Kandidatin, der oder die das Direktmandat erlangt hat, endgültig feststellen.

Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen
Jeder und jede Wahlberechtigte hat bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen auch – zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels sowie eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei, auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels.

Auf jeder Hälfte des Stimmzettels dürfen Wählende nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Kennzeichnet die Wählerin oder der Wähler auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge, führt dies zur Ungültigkeit seiner Erststimme. Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (Landeslisten der Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.

Wählende brauchen ihre Erst- und ihre Zweitstimme nicht derselben Partei geben. Sie können sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.

Mit der Erststimme bestimmen Wählende unmittelbar, welcher Bewerberin oder welchen Bewerber ihres Wahlkreises sie im Deutschen Bundestag vertreten soll, während mit der Zweitstimme die Landesliste der bevorzugten Partei mit allen von der Partei aufgestellten Bewerbungen in der dort festgelegten Reihenfolge gewählt wird.

Ermittlung der Sitzverteilung
Für die Sitzverteilung, das heißt für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, sind grundsätzlich die für die Landeslisten der Parteien bundesweit abgegebenen Zweitstimmen ausschlaggebend. Denn die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis der jeweils von den einzelnen Parteien bundesweit erzielten Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Es handelt sich also im Grundsatz um ein Verhältniswahlsystem. Unberücksichtigt bei der Sitzverteilung bleiben Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen im Bundesgebiet erhalten oder die nicht mindestens drei Wahlkreissitze errungen haben.

Durch die Erststimme für Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber wird die Verhältniswahl aber durch Elemente der Mehrheits- und Persönlichkeitswahl ergänzt. In jedem der 299 Wahlkreise ist die Bewerberin oder der Bewerber gewählt, die oder der die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erhalten hat.

Das Prinzip der Verhältniswahl bleibt für das Ergebnis der Bundestagswahl grundsätzlich bestimmend, weil die von den Parteien auf Grund der Erststimmen errungenen Wahlkreissitze im jeweiligen Bundesland von den Sitzen abgezogen werden, die ihnen in diesem Bundesland nach ihrem Zweitstimmenergebnis auf Bundesebene zustehen. Der Grundsatz, dass die Zweitstimme die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag ist, wird durch das fortgeschriebene Bundestagswahlrecht gewährleistet, da Überhangmandate für eine Partei durch Ausgleichsitze wieder ausgeglichen werden.

Überhangmandate fallen dann an, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissitze erlangt hat, als ihr dort auf Grund der Zweitstimmen Landeslistensitze zustehen. Die direkt erworbenen Wahlkreissitze verbleiben dann der Partei und die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag erhöht sich um die Zahl der Überhangmandate und der Ausgleichsitze. Wer mehr Informationen hierzu haben will, kann diese über die Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de erhalten.