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Betreuungsbehörde aktualisiert Broschüre »Vorsorgevollmacht«

Neue Formulare im Landratsamt und online erhältlich

„Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann“ - so beginnt das Vorwort der Broschüre über die Vorsorgevollmacht, die die Betreuungsbehörde des Landratsamts Ortenaukreis jetzt neu aufgelegt hat. Die Neuauflage ist aufgrund einer Gesetzesänderung im Betreuungsrecht notwendig geworden und berücksichtigt unter anderem das stärkere Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. 

„Da die Änderungen daneben auch Regelungen der Bevollmächtigung betreffen war es uns wichtig, die Vordrucke für die Vorsorgevollmachten der aktuellen Gesetzeslage anzupassen“, informiert Christiane Schulz, Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde des Ortenaukreises. In diesem Zusammenhang sei auch das Layout überarbeitet worden. „Insbesondere die Möglichkeit, jeden Regelungsvorschlag mit den dazugehörigen Unterpunkten durch eine Ja- oder Nein-Auswahl kenntlich zu machen, spiegelt den eindeutigen Willen des Vollmachtgebers besser wider“, so Schulz. 

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Erwachsene für den Fall, dass sie nicht mehr geschäftsfähig sind, eine andere Person zu ihrem gesetzlichen Vertreter. Falls keine umfassende Vorsorgevollmacht vorliegt, muss eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden. „Im vergangenen Jahr betrafen knapp 20 Prozent der neu eingerichteten gerichtlichen Betreuungen Menschen unter 40 Jahren. Daher sollte sich jeder Erwachsene rechtzeitig mit der Frage befassen:Wer handelt und entscheidet dann für mich? Werden mein Wille, meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auch beachtet werden? Selbst Ehepartner und Kinder dürfen nur mit einer gesetzlichen Vollmacht rechtsverbindliche Entscheidungen füreinander treffen“, klärt die Sachgebietsleiterin auf. 

Zwar gibt es für Vollmachten grundsätzlich kein Formerfordernis. Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft wird jedoch die Schriftform empfohlen. Wirksam wird eine Vollmacht durch die eigenhändige Unterschrift und es sollten auch Ort und Datum angegeben werden. Zweifel an der Echtheit und Identität der Unterschrift lassen sich durch eine öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von zehn Euro vermeiden. 

Bereits erteilte Vollmachten bleiben von der Änderung des Vordrucks unberührt. Die neuen Vordrucke sind bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis in der Badstraße 20 in 77652 Offenburg während der Allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich oder können auf der Internetseite

www.ortenaukreis.de unter dem Suchbegriff „Vorsorgevollmacht“ heruntergeladen werden. Auskünfte rund um das Thema Vorsorgevollmachten erhalten Interessierte telefonisch unter 0781 805 6227 oder per E-Mail betreuungsbehörde@ortenaukreis.de.