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Datum: 13.08.2019

Betreuer - Beruf oder Berufung?

Rund 1,3 Millionen Menschen sind in Deutschland auf Unterstützung angewiesen. „Seit der Einführung des heutigen Betreuungsrechts im Jahr 1992 ist die Zahl der zu betreuenden Personen enorm angestiegen. Allein im Ortenaukreis haben sich die eingerichteten Betreuungen von einst 2.000 auf aktuell über 6.000 mehr als verdreifacht“, erläutert Georg Benz, zuständiger Sozialdezernent beim Landratsamt Ortenaukreis. Die Gründe hierfür sind vielfältig - von der demografischen Entwicklung über sich immer mehr auflösende familiäre und soziale Strukturen bis hin zur steigenden Zahl von Menschen mit Behinderungen oder der Zunahme komplexer Problemlagen.

Wer erhält einen Betreuer?

„Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung soll Erwachsenen mit Einschränkungen darin unterstützen, ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn sie dazu aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst in der Lage sind“, erklärt Wolfgang Huber, Leiter des Amtes für Soziales und Versorgung beim Landratsamt Ortenaukreis.

Unter diesen Voraussetzungen kann den Betroffenen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden. „Ein Betreuer wird jedoch nur bestellt, wenn eine rechtsgeschäftliche Vertretung erforderlich ist und die bereits vorhandenen Hilfesysteme nicht ausreichen“, so Huber weiter. D.h. sofern es nur darum geht, dass jemand rein tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann wie beispielsweise das Sauberhalten der Wohnung oder die Versorgung mit Essen, dann rechtfertigt dies in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers. Auch können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die Betroffenen bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen.

 

Wer wird Betreuer?

Der beste Weg eine bestellte Betreuung zu umgehen, ist das Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht. „Jeder kann in gesunden Tagen vorausschauend für den Fall einer eventuell eintretenden Betreuungsbedürftigkeit eine Person seines Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen“, so der Amtsleiter.

Dies ist grundsätzlich formlos möglich, aus Gründen der Klarheit und der Beweiskraft wird jedoch die Schriftform empfohlen. Noch dazu lassen sich Zweifel an der Echtheit und Identität der Unterschrift durch eine öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von zehn Euro vermeiden. Ein vorgefertigtes Formular zur Vorsorgevollmacht kann auf der Internetseite des Ortenaukreises heruntergeladen werden.

Sollte keine Person aus dem Umfeld als Betreuer eingesetzt werden, wird vom Betreuungsgericht ein für den Einzelfall geeigneter Betreuer bestellt. Die Auswahl des Betreuers muss sich an den Wünschen und dem Wohl der betroffenen Person orientieren. Liegt kein Vorschlag des zu Betreuenden vor, ist bei der Auswahl auf die verwandtschaftlichen und persönlichen Bindungen einzugehen bzw. zu prüfen, ob ein anderer ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht. Sollte all dies nicht in Betracht kommen, ist ein beruflich tätiger Betreuer zu bestellen. Unabhängig von Ehrenamt oder Berufsausübung tragen Betreuer ein hohes Maß an Verantwortung für die Wahrung der Rechte, das Wohl und die persönliche Würde der betroffenen Person. „Betreuer sollten ein hohes Maß an Empathie mitbringen und die Fähigkeit besitzen, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen“, erklärt der Amtsleiter. Berufsbetreuer haben darüber hinaus nutzbare Fachkenntnisse mitzubringen, um professionell arbeiten und für ein weites Spektrum von Betreuungen zur Verfügung stehen zu können. Berufsbetreuung ist ein verantwortungs- und anspruchsvoller Job, der idealerweise Wissen in der Sozialarbeit sowie dem Sozialrecht, Vermögensangelegenheiten oder auch der Pädagogik erfordert.

Die Zulassung als Berufsbetreuer erfolgt über die örtliche Betreuungsbehörde. Diese steht allen Betreuern, ob ehrenamtlich oder beruflich jederzeit zur Beratung und Unterstützung zur Seite und bietet noch dazu die Möglichkeit zu Grundausbildungen bzw. laufenden Fortbildungen. Aber auch Rechtsanwälte können als Berufsbetreuer eingesetzt werden.

„Betreuer zu sein hat viele Vorteile. Es ist eine sinnstiftende Tätigkeit, bei der man eine Vielzahl an Erfahrungen macht. Trotz aller Schwierigkeiten ist gerade das Verhältnis zum Betreuten oftmals das, was Betreuung wertvoll macht“, so Huber. Bei Interesse an einer Tätigkeit als Betreuer oder einer Grundausbildung steht die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis unter Tel. 0781 805 9968 gerne zur Verfügung.