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Datum: 08.09.2020

Beratung von Menschen mit Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten

„Für Menschen mit einer geistigen Behinderung und herausforderndem Verhalten kann es schwierig sein, ihre Bedürfnisse angemessen mitzuteilen, mit ihrer Lebenssituation zufriedenstellend umzugehen oder auf ihr Wohn-, Arbeits- und Freizeitumfeld adäquat zu reagieren“, erläutert Silke Martens vom Bereich Sozialplanung beim Landratsamt Ortenaukreis. „Für das Umfeld ist es ebenfalls keine leichte Aufgabe, Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu erkennen und darauf einzugehen“, so Martens weiter.

Wesentliche Auslöser von herausfordernden Verhaltensweisen können die räumliche Umwelt, Arbeits- und Freizeitsituationen sein oder auch zwischenmenschliche Beziehungen sein. „Unter herausforderndem Verhalten werden insbesondere selbst- und fremdgefährdende Verhaltensweisen verstanden oder es zeigt sich beispielsweise in einer eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit, einer zusätzlichen Sinnesbehinderung und einer psychischen Erkrankung“, so Martens. Das kann das Zusammenleben in der Familie, bei der Arbeit oder Freizeit wesentlich erschweren. Häufig ist der Verlust der gewohnten Wohn- und Arbeitssituation und eine Aufnahme in einem überregionalen speziellen und intensiv betreuten Angebot in den großen Einrichtungen der Behindertenhilfe die Folge. Für die Familien bedeutet das lange Fahrtzeiten um ihre Verwandten mit Behinderung zu besuchen.

In Baden-Württemberg wohnen derzeit rund 620 Menschen in einer dieser intensiv betreuten Wohnformen. Im Ortenaukreis existiert bisher kein spezielles Angebot, das den Betroffenen eine wohnortnahe Betreuung ermöglicht. Alternativ hat der Ortenaukreis gemeinsam mit den Akteuren vor Ort das Projekt „Konsulententeam für Menschen mit geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten“ mit der Zielsetzung gestartet, diese chronischen Krankheitsverläufe wenn möglich zu verhindern oder zu mildern. Gerichtet ist das vom Landratsamt finanzierte Angebot an betroffene Familien, aber auch an Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Das Konsulententeam soll einen zentralen Baustein bilden, die Problemlage durch präventive Intervention und professionelle Beratung von außen zu entschärfen, um den betroffenen Personen einen Verbleib im vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Eine externe fachliche Beratung erfolgt durch ein unabhängiges, multiprofessionelles Konsulententeam welches sich aus langjährig erfahrenen medizinischen, pädagogischen, therapeutischen oder pflegerischen Mitarbeitern zusammensetzt. Das Konsulententeam erhebt und analysiert unabhängig und objektiv die Lebenssituation des Menschen mit Behinderung und herausforderndem Verhalten. Der Beratungsprozess schließt mit einem Konzept zur Verringerung der Verhaltensauffälligkeiten ab. Dieses Konzept enthält in der Regel ein Maßnahmenbündel, das von den Einrichtungen/Umfeld umgesetzt wird. Werden auch durch das Konsulententeam keine geeigneten Maßnahmen gefunden und die ursprüngliche Zielsetzung nicht erreicht, so endet der Beratungsprozess mit einem abschließenden Beratungsgespräch und einer Empfehlung der weiteren Vorgehensweise.