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Datum: 21.02.2019

Behindertenbeirat des Ortenaukreises will mehr barrierefreie Bushaltestellen

Handreichung für Städte und Gemeinden geplant/neuer Arbeitsschwerpunkt: Barrierefreier Tourismus  

Der Behindertenbeirat des Ortenaukreises beschloss in seiner jüngsten Sitzung Kriterien für den Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen. Sie sollen in einer Handreichung zusammengefasst und Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Im Fokus der Arbeitsgruppe für barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (AG ÖPNV), die der Behindertenbeirat unmittelbar nach seiner Gründung eingerichtet hatte, steht nicht nur der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Kreis sondern auch deren einheitliche Ausgestaltung. „Gleiche Leitlinien, Bordsteinhöhen und Symbole sind wichtig, denn nur so können sich insbesondere blinde und sehbehinderte Personen im öffentlichen Nahverkehr überall gut orientieren“, betont die Beauftragte des Ortenaukreises für Menschen mit Behinderung Anita Diebold.

Die AG ÖPNV hat nun die wichtigsten Kriterien für eine Handreichung zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zusammengetragen. Ausgangspunkte waren die fachlichen Grundlagen der Städte Offenburg, Kehl, Lahr und die Musterhaltestelle des Ortenaukreises. Diebold erklärt den Entstehungsprozess: „Neben den gesetzlichen Vorgaben flossen vor allem die wertvollen Erfahrungen, die einzelne Bauherren bereits beim Bau von Haltestellen gemacht haben, in die Handreichung ein. Von zentraler Bedeutung war zudem der Einbezug von Menschen mit Behinderungen, die ihr Expertenwissen aus ihrer eigenen Betroffenheit in die Diskussion gebracht haben.“ Der Landkreis wird nun die Kriterien in eine druckfähige Form bringen und den Gemeinden im Ortenaukreis zur Verfügung stellen. „Der Behindertenbeirat sieht in der gut durchdachten, übersichtlichen Handreichung eine wichtige Grundlage für mehr und vor allem einheitliche barrierefreie Bushaltestellen im Ortenaukreis“, so Diebold.

Zu einem weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit bestimmte der Behindertenbeirat das Thema „barrierefreier Tourismus“. Dazu richtete er eine zweite Arbeitsgruppe ein, die sich zunächst dem Abbau von Barrieren in Gaststätten, Cafés, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen widmen soll. Diebold: „Nicht zuletzt mit dem demographischen Wandel wird der Abbau von  Barrieren im Tourismus immer wichtiger. Stammgäste etwa sollen auch  in höherem Alter und mit Beeinträchtigungen bei uns weiter Urlaub machen können.“ Darüber hinaus sei der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftszweig und wichtiger Standortfaktor im Ortenaukreis. Ungefähr jeder siebte Arbeitsplatz stehe mit der Tourismusbranche in Verbindung. „Deshalb dürfen wir auch die wirtschaftliche Dimension der Barrierefreiheit nicht gering schätzen“, so die Behindertenbeauftragte weiter. Und selbstverständlich komme Barrierefreiheit nicht nur den Gästen sondern auch den rund 35.000 Menschen mit Behinderungen im Landkreis zu Gute. „Jeder, der schlecht hört, sieht oder in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, freut sich über Barrierefreiheit“, so Diebold.

Hintergrund:

Der Behindertenbeirat des Ortenaukreises nahm Ende 2017 seine Arbeit auf. Die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben im Ortenaukreis ein und treibt den Abbau von Barrieren und Benachteiligungen voran. Der Beirat tagt bis zu zweimal jährlich und bietet eine Austauschplattform für betroffene Bürger, Vertreter von Städten und Gemeinden, Vertreter aus den Bereichen Bildung, Beratung und Förderung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen und Bauen, Mobilität sowie Sport, Kultur und Freizeit, einen Vertreter des Sozialdezernats und die Behindertenbeauftragte im Ortenaukreis.

Grundlage der Arbeit des mit 25 Personen besetzten Gremiums ist das 2015 in Kraft getretene Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie die UN-Behindertenrechtskonvention. Beide verpflichten zur Gleichstellung und Barrierefreiheit und verbieten die Benachteiligung im gesamten öffentlichen Raum.