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Datum: 29.09.2017

Beginn des Ausbildungsjahres führt zu mehr Arbeitsmarktintegrationen bei der KOA

Presseinformation zum Statistikreport September 2017

Im September 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) gesunken. So hat die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger gegenüber dem Vormonat um 1,5 Prozent und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,3 Prozent abgenommen. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich sogar um 1,7 Prozent vermindert.

Im vergangenen Monat haben 405 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 26 Arbeitsaufnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. In der Summe weist die Statistik im Berichtsmonat 405 Arbeitsmarktintegrationen aus – 163 mehr als im Vormonat (plus 67,4 Prozent). „Dies liegt darin begründet, dass im September das neue Ausbildungsjahr begonnen hat und der Beginn einer Berufsausbildung statistisch als Arbeitsmarktintegration gewertet wird“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. „Hierzu passt auch, dass im vergangenen Monat 117 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 den Bezug von SGB II-Leistungen beenden konnten“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit betreut die KOA 8.510 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.241 Personen. Davon erhielten 11.674 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.737 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 830 Personen.

4.621 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.271 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.892. Hinzu kommen 2.782 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

 Statistikreport September 2017