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Datum: 31.07.2018

Bürgerwindpark Südliche Ortenau zeigt geplante Änderung des Nachtbetriebes an

Der Bürgerwindpark Südliche Ortenau hat beim Landratsamt Ortenaukreis die geplante Änderung des Nachtbetriebes der sieben Windenergieanlagen nach den Regeln des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angezeigt. Danach plant der Betreiber, die Betriebsweise jeder einzelnen Windenergieanlage in Abhängigkeit von der anliegenden Windgeschwindigkeit und deren Wirkung auf die Immissionsorte zu steuern. Das Betriebskonzept ermöglicht damit in der Regel auch in der Nacht den Betrieb aller sieben Windenergieanlagen, wenn auch überwiegend im schallreduzierten Betrieb. Lediglich die Windenergieanlagen 3 und 4 sollen damit künftig bei hohen Windgeschwindigkeiten vollständig abgeschaltet werden müssen. Das Landratsamt hat die Anzeige geprüft und bestätigt. Nach Aussagen des Betreibers wird der Windpark damit nach der Programmierung des Betriebskonzeptes in rund zwei Wochen auf die neue Betriebsweise umgestellt werden.

 „Anhand eines umfangreichen Gutachtens hat der Betreiber nachgewiesen, dass die Richtwerte in der Nacht mit dem geplanten Betriebskonzept sicher eingehalten werden können“, informiert Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beim Landratsamt Ortenaukreis. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit wurde der Nachweis hierfür auf der Basis der messtechnisch nachgewiesenen Beurteilungspegel am maßgeblichen Immissionsort erbracht. „Da jedoch neben dem Vollbetrieb bislang ausschließlich für einen schallreduzieren Betrieb eine ausreichende messtechnische Datengrundlage am Immissionsort vorliegt, sollen bis auf weiteres auch nur diese beiden Betriebsweisen eingesetzt werden“, erläutert Morelle.

Der im Juli 2015 genehmigte Windenergiepark hatte seit Inbetriebnahme im Sommer 2016 immer wieder zu erheblichen Lärmbeschwerden geführt. Messungen im November 2016 hatten dann gezeigt, dass entgegen der Prognose die Richtwerte an einzelnen maßgeblichen Immissionsorten überschritten waren. Der Betreiber hatte sich daraufhin im Dezember 2016 verpflichtet, den Windpark bis auf weiteres nachts im schallreduzierten Betrieb zu fahren. Seither wurden die Anlagen 1, 2 und 7 in der Nacht (22 bis 6 Uhr) abgeschaltet, die übrigen Anlagen liefen im schallreduzierten Betrieb. Diese Betriebsweise soll nun von der angezeigten Betriebsweise abgelöst werden.

„Die Ursache für die festgestellte Abweichung zwischen Prognose und Messung konnte bis heute nicht gefunden werden. Somit war eine Änderung der Betriebsweise auf der Basis einer klassischen Immissionsprognose unter Verwendung der Anlagendaten nicht möglich“, erklärt Morelle. „Stattdessen hat man die messtechnisch ermittelten Abweichungen der tatsächlichen Immissionswerte von den prognostizierten Werten bei den verschiedenen Windgeschwindigkeiten in die Berechnungen mit eingestellt. Darüber hinaus wurde für jeden maßgeblichen Immissionsort ermittelt, welche Anlage welchen Beitrag am Gesamtbeurteilungspegel hat“, so Morelle. Da die Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe sowieso erfasst wurden, konnte somit ein Konzept erstellt werden, das eine Steuerung des Parks in Abhängigkeit der Windgeschwindigkeit ermöglicht und auf jede Änderung der Windgeschwindigkeit innerhalb weniger als zwei Minuten reagiert. „Damit können die Nachtrichtwerte bei der neuen Betriebsweise sicher eingehalten werden“, stellt Morelle klar.