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Bürgerwindpark Südliche Ortenau nicht zu laut

Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Auffassung des Landratsamtes

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 25. Juli 2018 den Antrag von Anwohnern aus dem Regelsbach auf Erlass einer Anordnung zur Stilllegung oder Teilstilllegung des Bürgerwindparks Südliche Ortenau abgelehnt. Damit bestätigt das Gericht die Aussage des Landratsamtes, dass die Richtwerte im Regelsbach unter den aktuell laufenden Betriebsbedingungen sicher eingehalten werden. Die Vorwürfe der Bürgerinitiative (BI) Pro Schuttertal gegen das Landratsamt erweisen sich somit mit Blick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes als haltlos.

„Das Gericht schreibt in seinem Beschluss, dass keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Ermittlungen der Messdaten bzw. die Messung durch das Ingenieurbüro Kötter als solche fehlerhaft wäre“, berichtet Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beim Landratsamt Ortenaukreis. Weiter führe das Gericht aus, dass Anhaltspunkte für eine fehlende Objektivität oder gar eine daraus folgende Unrichtigkeit des schalltechnischen Berichtes dabei nicht annähernd ersichtlich seien. Auch behauptet die BI Pro Schuttertal in ihrer Presseerklärung vom vergangenen Wochenende, die Immissionen der Windenergieanlagen würden die Richtwerte entgegen der Aussage des Landratsamtes deutlich übersteigen. Hintergrund für diese Aussage sind die Ergebnisse von Messungen, die von dem Vorsitzenden der BI selbst durchgeführt wurden. „Diese Messwerte sind aber nicht geeignet, Richtwertüberschreitungen zu belegen. Hierzu bedarf es der Messung durch ein akkreditiertes Messinstitut. Dies führt auch das Verwaltungsgericht Freiburg noch einmal in seinem Beschluss aus“, erklärt Morelle.

Die Messergebnisse, die die BI übermittelt hat, entfalten auch keine Vermutungswirkung, die das Landratsamt veranlassen würde, weitere Messungen des aktuell laufenden Nachtbetriebes durch ein anerkanntes Messinstitut anzuordnen. Eine solche Messanordnung wäre auch schon deshalb nicht geboten, weil in Kürze der angekündigte neue Nachtbetrieb aufgenommen werden wird. In diesem Nachtbetrieb wird vorerst neben dem Volllastbetrieb ausschließlich der derzeit nicht verwendete schallreduzierte Betriebsmodus NRO 103 zum Einsatz kommen. „Die Auswirkungen dieses Betriebsmodus auf den maßgeblichen Immissionsort, also die nächstliegende Wohnbebauung, sind vollumfänglich vermessen“, so die Amtsleiterin. Die Behauptung des BI-Vorsitzenden, dass das neue Betriebskonzept ausschließlich auf einer rechnerischen Prognose beruhe, sei daher falsch.