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Datum: 25.07.2023

Ausgleichstock: 13 Ortenauer Gemeinden erhalten 4,39 Millionen Euro Fördergelder von Land und Bund

Rekordsumme ermöglicht Investitionen in Höhe von 34 Millionen Euro

Genau4,39 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock – und damit so viele Fördergelder wie noch nie - fließen in diesem Jahr in Ortenau. Rund Dreiviertel der Summe (3,2 Millionen Euro) sind dabei für Maßnahmen zur Kinderbetreuung und Schulprojekte vorgesehen. Der Gesamtförderbetrag für die Ortenau liegt mit rund einer Millionen Euro deutlich über dem Betrag des Vorjahres. Von der Finanzspritze profitieren insgesamt dreizehn Gemeinden. Der Verteilerausschuss für den Regierungsbezirk Freiburg, der über die Vergabe der Mittel entschieden hat, legt den Schwerpunkt der Förderung auch in diesem Jahr auf Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung und bei der Feuerwehr.

„Das ist eine tolle Nachricht für die Ortenau und ich freue mich sehr über diese Rekordsumme! Mit diesen Fördergeldern können die begünstigten Gemeinden Investitionen in einem Umfang von rund 34 Millionen Euro tätigen und zukunftsfähige Projekte in der entwickeln, das stärkt den Standort Ortenau“, gratuliert Landrat Frank Scherer. „Was mich auch freut ist, dass alle eingereichten Anträge für die Schulen und Kindertagesstätten erfolgreich waren, die Träger können mit hohen Förderbeträgen rechnen“, so der Landrat.

Der Ausgleichstock geht auf das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zurück. Darin ist vorgesehen, dass das Land Gemeinden bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Einrichtungen unterstützt. Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen oder der Hochwasserschutz. Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können. Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks. Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.