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Datum: 11.02.2019

Auftakt zu den konkreten Planungen des Rückhalteraums Freistett/Rheinau/Kehl

„Scoping“-Termin im Landratsamt Ortenaukreis

Letzte Woche fand im Landratsamt Ortenaukreis ein sogenannter „Scoping“-Termin für den Bau des geplanten Rückhalteraums Freistett/Rheinau/Kehl statt. Das Scoping legt den Untersuchungsrahmen für den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) fest. „Die Besprechung zwischen Fach-Behörden, anerkannten Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Antragsteller soll das Verfahren durch das Einbeziehen von Informationen, Fachwissen und Kenntnissen Dritter beschleunigen“, informiert Bettina Mecklenburg, Leiterin der Stabsstelle Recht im zuständigen Dezernat des Landratsamts. „Anschließend kann der UVP-Bericht als Bestandteil des Planfeststellungsantrags für den Rückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl erstellt werden. Ergebnisse aus den Umweltgutachten fließen in den Bericht ein.“

Der Rückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl erstreckt sich von Süd nach Nord auf den Gemarkungen Kehl mit den Ortsteilen Auenheim und Leutesheim sowie Rheinau mit den Ortsteilen Honau, Diersheim, Rheinbischofsheim, Freistett und Helmlingen. Vor dem Bau der Staustufe Gambsheim, die im Jahre 1974 fertiggestellt wurde, zählte der geplante Rückhalteraum zum natürlichen Überschwemmungsgebiet des Rheins. „Im Rahmen der Vorplanung werden zwei Lösungen von unterschiedlicher räumlicher Ausdehnung geprüft“, so Mecklenburg zu den Ergebnissen des Scopings. „Insgesamt sollen bei einer maximalen Überflutungsfläche von rund 650 Hektar mindestens neun Millionen Kubikmeter Hochwasser zurückgehalten werden“, teilt die Juristin mit.

Weitere Informationen über den Rückhalteraum gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter www.irp-bw.de.

Was ist Scoping?

Das Scoping legt den Untersuchungsrahmen in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand, den Untersuchungsumfang (z.B. räumliche Ausdehnung und zeitlicher Rahmen) und die Untersuchungsmethodik für den UVP-Bericht fest. Der UVP-Bericht prognostiziert die voraussichtlich zu erwartenden Projektauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter (z.B. Menschen, Tiere, Pflanzen). Dies ist eine wichtige Grundlage für die spätere Entscheidung, ob das Vorhaben umweltverträglich ist.

Das Integrierte Rheinprogramm

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Konzept des Landes Baden-Württemberg, mit dem umweltverträglicher Hochwasserschutz erreicht und die Auen renaturiert werden sollen. Das IRP basiert auf einer 1982 geschlossenen Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich. Auf ehemaligen Überflutungsflächen sind zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Rückhalteräume (Gesamtvolumen 167,3 Mio. Kubikmeter) erforderlich.
Als direkte Folge des Staustufenbaus zwischen 1928 und 1977 hat sich die Hochwassergefahr unterhalb der staugeregelten Rheinstrecke stromabwärts von Iffezheim erheblich verschärft.
Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist es, den Hochwasserschutz am Oberrhein - wie vor dem Bau der Staustufen - wieder herzustellen und die großen Ballungszentren Karlsruhe, Ludwigshafen und Mannheim vor der Hochwassergefahr zu schützen.
Die 13 Rückhalteräume befinden sich in unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen. Für jeden Rückhalteraum (RHR) wird ein Planfeststellungsantrag angefertigt und eingereicht. Wie bei der technischen Planung (z.B. Untersuchungen zu Grundwasser, Hydraulik etc.) werden aufwendige Erhebungen im Zuge der Umweltplanung durchgeführt.
Der Rückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl befindet sich in einem frühen Planungsstadium zur Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren.