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Datum: 22.03.2017

Auflösung der vorläufigen Unterkunft in Oberschopfheim im Sommer

Landratsamt erläutert Hintergründe

Das Landratsamt Ortenaukreis wird die vorläufige Unterkunft für Zuwanderer im ehemaligen Pfarrhaus in Friesenheim-Oberschopfheim im Sommer auflösen. Neben zahlreichen weiteren Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis gibt das für die vorläufige Unterbringung zuständige Landratsamt auch das Objekt in Oberschopfheim aufgrund der seit Frühjahr 2016 abrupt gesunkenen Neuankünfte und der anstehenden Umzüge in die Anschlussunterbringungen der Städte und Gemeinden auf. In der Sitzung des Ortschaftsrats Oberschopfheim am Montag, 20. März, hatten Flüchtlinge und Ehrenamtliche zum Ausdruck gebracht, dass sie einen Verbleib der Pfarrhausbewohner im Ort wünschen. Die meisten dort lebenden Zuwanderer werden voraussichtlich in das neu erbaute Wohnheim in der benachbarten Kerngemeinde Friesenheim umziehen. 

„Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Monate sehen wir leider keine andere Möglichkeit. Es wäre unverantwortlich, trotz der geringen Auslastung von derzeit 65 Prozent alle Objekte beizubehalten“, so der für Migration zuständige Dezernent Michael Loritz. Die Unterbringungsstrategie des Ortenaukreises sehe deshalb vor, insbesondere kleine, unwirtschaftliche bzw. für das Landratsamt organisatorisch schwer zu betreuende Objekte sukzessive aufzugeben. Dadurch könne man zwischen Sommer 2016 und Ende 2017 rund 2.000 Plätze auflösen. 

„Sowohl bei den Kündigungen von Unterkünften als auch bei den Zuweisungen in die Anschlussunterbringen ist es unser Anliegen, die Umzüge für die Bewohner so erträglich wie möglich zu gestalten“, betont Alexandra Roth, Leiterin des Migrationsamts. Dabei nehme man so gut es geht Rücksicht auf Kindergartenplätze, Schule, Arbeitsplatz oder soziale Kontakte. Darüber hinaus suche das Landratsamt stets das Gespräch mit den Kommunen, um die aufzugebenen Gemeinschaftsunterkünfte gegebenenfalls in eine Anschlussunterbringung zu überführen. Übernimmt eine Stadt oder Gemeinde die Unterkunft des Kreises, um sie als Anschlussunterbringung zu nutzen, ist der Verbleib der Bewohner aber nur dann möglich, wenn sie etwa zeitgleich einen positiven Asylbescheid erhalten und somit ohnehin ein Umzug in die Anschlussunterbringung ansteht. Grund dafür ist das dreistufige Flüchtlingsaufnahmesystem des Landes Baden-Württemberg mit Landeserstaufnahmestellen, vorläufigen Unterbringungen der Kreise und Anschlussunterbringung der Kommunen. Demgemäß können Zuwanderer erst nach Abschluss des Asylverfahrens oder nach einem 24-monatigen Aufenthalt in einer vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung umziehen. Dies trifft beim ehemaligen Pfarrhaus in Oberschopfheim nur auf zwei der insgesamt 15 Bewohner zu, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und deshalb in eine Privatwohnung in Oberschopfheim umziehen werden. „Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der Gesetzeslage eine Rücksichtnahme auf die Wohnortwünsche nicht in jedem Fall möglich ist“, so Roth. 

„Durch die Schließung von Unterkünften sehen wir die umfassenden Integrationsbemühungen der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer im Ortenaukreis keineswegs zunichte gemacht. Sie haben die Neuankömmlinge auf einer wichtigen Etappe auf dem Weg zur Integration begleitet“, so Dezernent Loritz. Gerade im Fall von Oberschopfheim sei man sich gewiss, dass sich die Zuwanderer weiterhin auf die Unterstützung durch die Ehrenamtlichen des „Netzwerk Solidarität e.V.“ verlassen können, so dass man von keinen gravierenden Änderungen für die Bewohner ausgehe.