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Datum: 30.10.2019

Arbeitslosigkeit bei der KOA auf historisch niedrigstem Stand

Im Oktober 2019 ist die Zahl der Arbeitslosen im Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) um 185 Personen gesunken. Dies entspricht einer Abnahme gegenüber dem Vormonat um 5,0 Prozent und im Vergleich zum Vorjahresmonat sogar um 13,1 Prozent. Mit aktuell 3.531 Arbeitslosen befindet sich die Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich auf dem niedrigsten Stand seit es die KOA gibt!

Demgegenüber hat die Zahl der Familien bzw. Haushalte, die im Ortenaukreis die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen beziehen, gegenüber dem Vormonat um lediglich 0,3 Prozent auf  aktuell 7.238 abgenommen. Im Vergleich zu Oktober 2018 beträgt der Rückgang aber immerhin noch 4,7 Prozent.

„Der überproportionale Rückgang der Arbeitslosigkeit bei der KOA liegt zu einem großen Anteil in der Zunahme an Arbeitsfördermaßnahmen begründet“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. So konnte die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat um 77 Personen gesteigert werden (= plus 4,6 Prozent). Diese Leistungsempfänger zählen statistisch nicht mehr als arbeitslos, wodurch die Arbeitslosenstatistik entsprechend entlastet wird. „Besonders erfreulich ist auch der überproportionale Rückgang der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – einer Personengruppe, der wir besondere Aufmerksamkeit widmen“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit erhalten insgesamt 15.783 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.564. Hinzu kommen 4.986 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.356 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 877 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

Im Oktober 2019 haben 150 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 27 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 177 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.