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Anhaltender Rückgang der Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung

Im November 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) nochmals leicht gesunken. So hat die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften gegenüber dem Vormonat jeweils um 0,3 Prozent abgenommen. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich sogar um 2,1 Prozent vermindert.

„Der aktuelle Rückgang der Fallzahlen ist besonders erfreulich, weil in den vergangenen Jahren im November immer eine Zunahme stattgefunden hatte. Des Weiteren hat sich zum ersten Mal seit gut vier Jahren auch die Zahl der SGB II-Leistungsempfänger gegenüber dem Vorjahresmonat vermindert“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. „Vor allem der überproportionale Rückgang von Arbeitslosen unter 25 Jahren stimmt zuversichtlich, weil dies eine gesellschaftlich sehr bedeutende Zielgruppe ist“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit betreut die KOA 8.354 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 17.983 Personen. Davon erhielten 11.429 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.711 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 843 Personen.

4.264 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.366 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.630. Hinzu kommen 2.799 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im November 2017 haben 149 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 27 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 176 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.