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Amt für Landwirtschaft bildet Ortenauer Weihnachtsbaumerzeuger in Sachen Pflanzenschutz fort

Der Einladung des Amts für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis zu einer Fortbildung zum Thema Pflanzenschutz folgten vergangenen Montag, 13. März, rund 60 Ortenauer Weihnachtsbaumerzeuger. Neben Fachvorträgen über Schaderreger und Schädlinge, Möglichkeiten der Beikrautregulierung, rechtliche Grundlagen des Pflanzenschutzes und den integrierten Anbau hatten die Teilnehmer auch die Gelegenheit, sich intensiv auszutauschen.

In seinem Vortrag referierte Pflanzenschutzspezialist Kurt Lange von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein über pilzliche Schaderreger und Schädlinge und betonte, dass in den letzten Jahren ein Anstieg an schädigenden Rüsselkäfern und Läusen zu beobachten sei. Besonders in den vergangenen zwei Jahren mit schwieriger Witterung sei auch ein vermehrtes Auftreten von Nadelpilzen zu verzeichnen.
Darüber hinaus informierte Robert Zühlke, Privatberater für Baumschulkulturen, detail- und kenntnisreich über die Beikrautregulierung in den Kulturen. Der Experte erläuterte ausführlich, welche Unkräuter schädlich und schwer zu bekämpfen sind und mit welchen Strategien man die Kulturen bewirtschaften kann. Zudem erklärte er verschiedene Geräte, die in der Praxis Verwendung finden.
Informationen über allgemeine Rechtsgrundlagen des Pflanzenschutzes und die Möglichkeiten der integrierten Produktion gaben Matthias Bernhart und Miriam Pfundstein von der Pflanzenschutzberatung im Amt für Landwirtschaft. Daneben veranschaulichten sie die Auflagen zum Schutz von Anwendern, Bienen und Gewässern.

„Die große Resonanz, die praxisnahen Vorträge und die kollegialen Gespräche der Anbauer untereinander zeigen, dass ein Beratungsbedarf besteht und dass wir mit unserem Angebot voll ins Schwarze getroffen haben“, zeigte sich Organisatorin Miriam Pfundstein von der Pflanzenschutzberatung im Amt für Landwirtschaft zufrieden über die rege Teilnahme der Christbaumerzeuger an der erstmals stattfindenden Fortbildungsveranstaltung.
Aufgrund der neuen Sachkundeverordnung des Pflanzenschutzgesetzes sind Anwender von Pflanzenschutzmitteln zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet.