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Datum: 11.09.2019

Am 13. September ist Rauchwarnmeldertag

Kreisbrandmeister Bernhard Frei gibt Tipps zur Kontrolle

Am 13. September ist bundesweiter Rauchwarnmeldertag. Unter dem Motto „120 Sekunden, um zu überleben!“ startet die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ an diesem Tag ihre neue Kampagne mit dem Ziel, die Bevölkerung zum richtigen Verhalten im Brandfall aufzuklären. Gleichzeitig richten die Initiatoren einen Appell an Wohneigentümer, die Rauchmelderpflicht umzusetzen. In Deutschland gilt die Rauchmelderpflicht inzwischen in allen 16 Bundesländern – für die klassische Mietwohnung ebenso wie für das eigene Haus oder die Eigentumswohnung. In Baden-Württemberg sind die Immobilien-Eigentümer für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. „Bei Mietwohnungen sind die Mieter für die Sicherung der Betriebsbereitschaft zuständig. Es sei denn, die Eigentümer übernehmen die Verpflichtung selbst oder lassen sie in Form eines Wartungsvertrages durchführen“, informiert Kreisbrandmeister Bernhard Frei. „Jedoch kann der beste Rauchwarnmelder im Ernstfall nicht funktionieren, wenn dieser verschmutzt ist oder die eingebaute Batterie leer ist. Eine regelmäßige Überprüfung ist deshalb sehr wichtig“, betont Frei und gibt Tipps zur Überprüfung. „Die Kontrolle ist recht einfach und erfolgt in mehreren Schritten, die auch in der mitgelieferten Bedienungsanleitung beschreiben sind“, so Frei.

  1. Funktions-Test: Ertönt ein Signalton beim Drücken der Prüftaste am Rauchwarnmelder? Falls nicht, ist die Funktion gestört. „Wenn es sich um eine austauschbare Batterie handelt, muss diese umgehend ausgetauscht werden“, empfiehlt der Kreisbrandmeister. „Wenn danach immer noch kein Ton ertönt, ist der Rauchmelder defekt und muss sofort ausgetauscht werden“, sagt Frei.
  2. Geräte-Prüfung: Sind die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Insekten, Abdeckungen oder anderen Fremdkörpern? „Stark verschmutzte oder beschädigte Melder sollten unbedingt ausgetauscht werden!“.
  3. Umgebungs-Prüfung: Ist der Rauchmelder so angebracht, dass dieser in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen wie (Wände, Raumteiler) und Einrichtungsgegenständen (Deckenleuchten, etc.) ist?
  4. Raum-Prüfung: Sind überall dort, wo Menschen schlafen, Rauchwarnmelder angebracht? Verfügen Flure, die als Fluchtwege dienen, über einen Melder? „Empfehlenswert ist, alle Wohnräume – außer Küche und Bad – mit Rauchwarnmeldern auszustatten“, betont Frei.
  5. Haltbarkeits-Prüfung: „Auch Rauchwarnmelder besitzen eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum, das nicht überschritten werden darf“, weiß der Kreisbrandmeister. „Dieses Datum findet sich auf der Rückseite des Geräts. Spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme sind Rauchmelder generell auszutauschen, da eine einwandfreie Funktion nach dieser Zeit nicht mehr gewährleistet ist“, so Frei, der abschließend rät, auch das Datum der Überprüfung zu dokumentierten.

 Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ unter www.rauchmelder-lebensretter.de.